Änderungen von S3 zu S3NEU
Ursprüngliche Version: | S3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2018, 19:57 |
Neue Version: | S3NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 21.12.2018, 21:47 |
Titel
Antragstext
In Zeile 15:
(2) Sofern ein*e Bewerber*in eine 2/3-Mehrheit gemäß § 11 (2) und § 14 (3)(3) der Satzung benötigt, entscheidet die Versammlung in geheimer Abstimmung vor der Vorstellung der Kandidat*innen mit der in der Satzung genannten Mehrheit über die Zulassung der Kandidatur. Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine max. 5-minütige mündliche Begründung zu geben.
In Zeile 20 löschen:
(1) Die Einzelwahl gilt für Wahlen, in denen eine Position zu wählen ist.[Leerzeichen]
In Zeile 23 einfügen:
(4) Erreicht auch im zweiten Wahlgang niemand die erforderliche absolute Mehrheit, findet ein dritter Wahlgang als Stichwahl der beiden Bestplatzierten des zweiten Wahlgangs statt. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen exklusive der Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Sollte im dritten Wahlgang nur ein*e Kandidat*in antreten, so ist die absolute Mehrheit erforderlich. Wird diese nicht erreicht, so wird die Wahl neu eröffnet.
(5)Verbundene Einzelwahl:eine Zusammenfassung von Einzelwahlen, es können also mehrere Personen in einem Wahlgang, aber jeweils einzeln (selbständig) gewählt werden.
Von Zeile 30 bis 31 löschen:
§7 Verbundene Einzelwahl
(1) Die verbundene Einzelwahl ist eine Zusammenfassung von Einzelwahlen, es können also mehrere Personen in einem Wahlgang, aber jeweils einzeln (selbständig) gewählt werden. Es gelten die Bestimmungen von §5.
In Zeile 34:
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Listen-MehrheitswahlMehrheitswahl gewählt.
In Zeile 54:
(2) Zunächst erfolgt die Wahl eines Mitglieds des LandesvorstandsLandesvorstands und ihrer Vertreterin sowie eines Basis-Mitglieds und ihrer Vertreterin als Delegierte.
Begründung
Von Zeile 59 bis 60 löschen:
Die LDK-Wahlordnung ist bereits seit 2014 nicht mehr angepasst worden, Begrifflichkeiten oder Wahlbezeichnungen wurden präzisiert (Listen-Mehrheitswahl statt Blockwahl) und genauer definiert. Damit sollen auch zukünftig Unklarkeiten vermieden und ein geregelter, verständlicher Wahlprozess befördert werden. Angepasst wurden außerdem die Wahlregelungen bzw. Verweise betreffend der Bundessatzung zu Frauenrat, Bundesfinanzrat und Länderrat. Zudem wurde auch die beabsichtigte Einführung des Landesparteirats als neues Gremium berücksichtigt.
Im Antragsgrün kann im Antrag von vorherein kein bearbeiteter Änderungsmodus angezeigt werden oder Durchstreichungen, deshalb findet ihr hier ein PDF im Änderungsmodus. Die bisherige Wahlordnung findet ihr unter www.gruene-brandenburg.de/satzungen. Die Unterstreichungen im Antrag sollen auf die inhaltlich veränderten Stellen hinweisen.