Änderungen von 2.3 zu 2.3NEU
Ursprüngliche Version: | 2.3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 16:04 |
Neue Version: | 2.3NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 21.12.2018, 15:15 |
Titel
Antragstext
In Zeile 3:
Nach wie vor liegt Brandenburg bundesweit auf dem vorletzten Platz in der Hochschulfinanzierung. Nirgendwo in Deutschland wird weniger Geld pro Einwohner*in investiert als hier. Pro Kopf wird in unserem Bundesland nur 13,7 Cent137 Euro für Hochschulen ausgegeben, während der Bundesschnitt bei 20 Cent200 Euro liegt. Dies ist ein Unterschied von 46%!
Von Zeile 5 bis 7:
Finanzierung der Hochschulen verbessern
Wir wollen die Grundmittel der Hochschulen aufstocken, um sie freier von Töpfchenwirtschaft, Drittmitteln und Programmsteuerung werden zu lassen. Freie Mittel sind für die Hochschulen unerlässlich, um Innovationen voranzubringen, Grundlagenforschung zu betreiben und eine leistungsstarke Verwaltung aufzubauen. Denn Grundlagenforschung zu kulturellen und gesellschaftlichen Fragen muss gegenüber wirtschaftlich verwertbarer Wissensproduktion wieder mehr in den Fokus rücken. Dafür ist die Abschaffung des Kooperationsverbots wichtig, um auch mehr Geld vom Bund bekomemn zu können. Zusätzlich werden wir ein Landesforschungsprogramm auflegen, welches die Forschungsthemen Klimakrise, Strukturwandel und Nachhaltigkeit besonders berücksichtigt. Zudem muss Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe der Hochschulen im Hochschulgesetz verankert werden.
Nach dem Ende des Hochschulpakts von Bund und Ländern im Jahr 2020 erwarten wir, dass der Bund seine Förderung von derzeit vier auf mindestens sechs Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Erfolgreiche Projekte aus dem Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen. Eine Finanzierung der Hochschulen durch die Einführung von Studiengebühren lehnen wir ab. Versteckte Studiengebühren, wie die Rückmeldegebühren wollen wir abschaffen, da sie nicht geeignet sind die Finanzierung der Hochschulen nachhaltig zu verbessern und eine nicht gerechtfertigte Belastung der Studierenden darstellen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 zur Verfassungswidrigkeit der von 2001 bis 2008 erhobenen Rückmeldegebühren im Land Brandenburg, müssen diese – wie im Land Berlin bereits geschehen – auch in Brandenburg endlich zurückgezahlt werden.
Von Zeile 9 bis 14:
Varianten zur Abstimmung auf der LDK:
Variante 1: Für Mangelberufe im medizinischen Bereich wollen wir in Brandenburg bessere Studienmöglichkeiten schaffen und vermehrt Studiengänge in den Gesundheitsberufen anbieten und ausbauen. Die mit dem Gesundheitscampus Berlin-Brandenburg angeschobene Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben. Wir wollen das Fach Hebammenwissenschaften an einer Brandenburger Hochschule einführen und eine Medizinische Hochschule gründen, um ein staatliches Medizinstudium auch in Brandenburg möglich zu machen.
Variante 2: Eine eigene medizinische Fakultät oder gar Hochschule wird aus diesen Überlegungen heraus von uns abgelehnt. Berlin bietet für die akademische Ausbildung von Mediziner*innen die besten Voraussetzungen. Ein staatliches Medizinstudium auch in Brandenburg möglich zu machen, würde noch lange nicht das Problem der medizischen Unterversorgung in unseren ländlichen Regionen beseitigen. Hier müssen andere Lösungen her.
Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden. Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können.
Für Mangelberufe im medizinischen Bereich wollen wir in Brandenburg bessere Studienmöglichkeiten schaffen. Wir wollen das duale Studienfach Hebammenkunde an einer Brandenburger Hochschule einführen. Außerdem wurde mit dem Gesundheitscampus Brandenburg bereits eine Entwicklung angeschobenen, die wir weiter vorantreiben wollen. Die Gründung einer Medizinische Hochschule oder Fakultät aus Landesmitteln ist allerdings derzeit nicht möglich. Sollten sich aber die Rahmenbedingungen verändern z.B. durch Mittel vom Bund, stehen wir einem entsprechenden Vorhaben offen gegenüber. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zum Strukturwandel in der Lausitz sein.
Um das Problem der medizinischen Unterversorgung in unseren ländlichen Regionen zu beseitigen, wollen wir außerdem Kooperationen zwischen Brandenburger Kliniken und Berliner Hochschulen sowie die Absprachen mit dem Land Berlin intensivieren. Zudem wollen wir Vorteile wie günstigen Wohnraum, Kita- und Schulplätze in Kommunen der zweiten und dritten Reihe um Berlin besser kommunizieren und dort die Lebensqualität weiter gezielt verbessern. Dadurch gewinnen wir Fachkräfte – insbesondere im medizinischen Bereich – nachhaltig für Brandenburg.
Hochschulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden.
Wir setzen uns für eine partizipatorisch-demokratische Kultur an den Hochschulen ein. Für Studierende soll die Hochschule ein Ort sein, an dem sie auch gesellschaftliche Kompetenzen erlangen. Wir setzen uns daher für ein gesellschaftspolitisches Mandat der Studierendenschaften ein, wie es z.B. in Berlin gilt. Es darf Studierendenschaften nicht verboten werden, Position zu gesellschaftspolitischen Fragen zu beziehen.
Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können und mehr Mitbestimmung bekommen.
Die Senate und Fakultäts- bzw. Fachbereichsräte müssen viertelparitätisch besetzt werden. Für Angelegenheiten, die eine professorale Mehrheit vorsehen, können die paritätisch besetzten Kerngremien durch ein erweitertes Gremium ergänzt werden. Die professorale Mehrheit wird momentan auf viele Tatbestände ausgedehnt, wo dies rechtlich nicht erforderlich ist. Grundsätzlich ist es auch an der Zeit, nach 40 Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 zur professoralen Mehrheit zu überprüfen.
Zudem müssen auch die Hochschulverträge bzw. Zielvereinbarungen in Zukunft demokratisch an den Hochschulen legitimiert werden und nicht allein durch die Hochschulleitungen ausgehandelt werden.
Von Zeile 18 bis 22:
Gute Lehre und Forschung im internationalen Wettbewerb brauchen gute Arbeitsbedingungen mit angemessener Bezahlung, sicheren Arbeitsverhältnissen und klaren Zukunftsaussichten.Der Wissenschaftsbereich stellt besondere Anforderungen. Hierzu können flexible Arbeitsverhältnisse (zum Beispiel bei kurzfristigen Forschungsprojekten) und eine leistungsbezogene Entlohnung gehören. Diese Besonderheiten wollen wir in einem eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag berücksichtigt sehen.Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs in den TV-L aufzunehmen, zum Beispiel eine Befristungszulage
Der wissenschaftliche Nachwuchs braucht eine langfristige berufliche Perspektive. Mit unbefristeten Stellen für dauerhaft anfallende Aufgaben wollen wir den akademischen Mittelbau stärken und neue Personalkategorien jenseis der Professur schaffen.
Um Wissenschaftler*innen eine frühere und familienfreundlichere Karriereperspektive bieten zu können, streben wir die Ausweitung eines verbindlichen tenure-track bei Juniorprofessuren an. Das Hochschulgesetz muss zudem so geändert werden, dass nach entsprechender Evaluierung ein Aufstieg auch von einer W2- auf eine W3-Professur möglich ist. Damit wird das Brandenburgische Hochschulsystem auch international wettbewerbsfähiger und wirkt dem entgegen, dass gerade junge Wissenschaftlerinnen aus der Professor*innenlaufbahn fallen.
Lehraufträge werden noch immer missbräuchlich für Daueraufgaben eingesetzt, obwohl sie die Lehre laut Hochschulgesetz nur „ergänzen“ sollen. Die Neuregelungen von 2014 haben das Kernproblem nicht gelöst. Wir wollen sicherstellen, dass Lehraufträge auf ihren Ursprungszweck zurückgeführt werden – Praxisbezüge in der Lehre. Lehraufträge müssen angemessen vergütet werden, d.h., sie dürfen nicht billiger sein als Lehre durch angestelltes Personal, damit sie keine Dumping-Alternative mehr zu regulären Stellen sind. Dafür wollen wir die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Die Hochschulen sollen dazu verbindliche Dauerstellenkonzepte erarbeiten und der ungewollten Teilzeit im akademischen Mittelbau entgegenwirken. Die Lehrverpflichtung muss sich wieder an realistischen Tätigkeitsprofilen orientieren, hierzu wollen wir die Lehrverpflichtungsverordnung ändern.
Ein einheitliches Dienstrecht für alle Beschäftigten im Wissenschaftsbreich schafft die notwendigen Instrumente für eine effiziente und vorausschauende Personalplanung.
Auch wollen wir den Hochschulen als Arbeitgeberverbund Tarifhoheit geben. Nur so kommt es in Hochschule und Wissenschaft zu Beschäftigungsverhältnissen, die durch Tarifvereinbarungen abgesichert sind. Die Personalkategorie der „Hilfskräfte“ wollen wir in der jetzigen Form abschaffen. Studentische Beschäftigte sollen nach Tarif bezahlt werden. Wir wollen dem Berliner Modell folgen und endlich einen eigenen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten realisieren. Absolvent*innen mit Masterabschluss sind nicht zu Dumpinglöhnen als Hilfskräfte, sondern als akademische Mitarbeiter*innen einzustellen. Die Aufnahme studentischer Beschäftigter ins Personalvertretungsgesetz war ein wichtiger Schritt, es muss jedoch Nachjustierungen geben, um die Personalratsarbeit für Studierende attraktiv und mit dem Studium vereinbar zu gestalten.
Frauen sind im Wissenschaftssystem nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, zumal in der Besetzung von Professuren. Wir wollen die Chancengleichheit voranbringen, daher werden wir die Hochschulen in die Pflicht nehmen, die Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfüllen.insbesondere in der Besetzung von Professuren. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das MWFK unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten geben für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen – ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten – mit einem Organklagerecht ausgestattet werden.
Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Studierende wollen wir durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden.
Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein.
Nach Zeile 27 einfügen:
Immer mehr Wissenschaftler*innen gründen während Ihrer Forschungsphase eine Familie und fallen für mehrere Monate aus. Natürlich bringt dies Probleme für die zumeist drittmittelfinanzierten, nur wenige Jahre andauernden Forschungsprojekte. Wir werden uns daher einsetzen, dass das Land Brandenburg die Möglichkeit vorsieht, für aus Landesmitteln finanzierte Projekte formlos zusätzliche Mittel für Arbeitsvertragsverlängerungen aufgrund familienbedingter Auszeiten zu beantragen. Die während der familienbedingten Auszeiten eingesparten Mittel sollen für die jeweiligen Elternzeitvertretungen genutzt werden.