Änderungen von S1 zu S1NEU
Ursprüngliche Version: | S1 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2018, 19:51 |
Neue Version: | S1NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 21.12.2018, 21:37 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 19 bis 22:
(2) Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.
Darüber hinaus beschließt er
- über die An- und Aberkennung von Landesarbeitsgemeinschaften
- über die An- und Aberkennung von parteinahen Stiftungen
In Zeile 24:
(3) Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Landesparteirats beträgt zwei Jahre,ist parallel zur Amtszeit des Landesvorstandes. Wiederwahl ist möglich. Ist eine Nachwahl der gewählten Mitglieder erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit.