Änderungen von 1.4. zu 1.4.NEU
Ursprüngliche Version: | 1.4. |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 13:03 |
Neue Version: | 1.4.NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 17.12.2018, 00:49 |
Titel
Dezentral, umweltverträglich und beteiligend: Ausbau der Erneuerbaren Energien
Zu:
1.4 Dezentral, umweltverträglich und beteiligend: Ausbau der Erneuerbaren Energien
Antragstext
Von Zeile 5 bis 8:
Um unser Ziel zu realisieren, benötigen wir in Brandenburg v.a. den entschlossenen weiteren Ausbau der Windenergie auf zwei Prozent der Landesfläche und eine Verdopplung der bisherigen Fotovoltaikleistung. Ende 2020 fallen die ersten Windkraftanlagen aus der EEG Förderung und müssen dann beweisen, dass Windkraft auch unter veränderten Rahmenbedingungen am Markt bestehen kann. Somit könnte der erneuerbare Strom auch für Verkehr und die Beheizung von Gebäuden mittels Wärmepumpe zur Verfügung stehen. Das Potential der Sonnenenergie wird bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Für geeignete Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden wollen wir eine Dachflächenpotenzialanalyse vorlegen und für Privathaushalte und Vermieter*innen ein Anreizprogramm auflegen. Die bisher kaum genutzte Erdwärme wollen wir in der Förder- und Energiepolitik stärker berücksichtigen. Sie bietet eine emissionsfreie, Tages- und Jahreszeit unabhängige Energiequelle mit wenig Platzbedarf, die mit unterschiedlichen Temperaturen und Tiefenbereichen eine Vielzahl an Nutzungsvarianten ermöglicht. Konflikte mit dem Denkmalschutz wollen wir pragmatisch lösen.
Bei der Planung von Windenergieanlagen wollen wir nach Thüringer Vorbild eine Servicestelle zur Vergabe und Kontrolle eines Qualitätssiegels „Faire Windenergie“ initiieren. Ziel der Servicestelle soll sowohl die umfassende Beratung bei der Realisierung von neuen Windenergieanlagen, als auch die Klärung planerischer und finanzieller Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen sein. So wären zum Beispiel Strompreisvergünstigungen, Anteilskäufe oder ein jährliche Dividende für Anwohner*innen vorstellbar. Ebenso wäre auch eine Gewinnbeteiligung von Kommunen möglich, um mit dem Geld z.B. Kitas und Schulen zu sanieren. Aber für uns ist auch klar: Akzeptanz für Windenergie kann nicht erkauft werden, sondern benötigt einen Mindestabstand von 1000 Metern zu bewohnten Gebieten und eine bessere Beteiligung und Teilhabe der Anwohner*innen. Wir konnten bereits durchsetzen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften besser ausgestattet sind. Wir wollen sie weiter darin stärken, einen ausgewogenen Interessensausgleich herstellen zu können. Wir wollen Wege finden, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wieder unkompliziert ortsnah umzusetzen.
Der Wunsch, Energie aus erneuerbaren Quellen preiswert erzeugen zu wollen, muss klare Grenzen haben. Deshalb haben Windenergieanlagen in Naturschutz- Großschutz- und Vogelschutzgebieten nichts zu suchen. In anderen Schutzgebieten wollen wir sie nur zulassen, wenn es mit den Schutzzielen vereinbar ist. Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen müssen zudem die jeweils aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft berücksichtigt werden. Daher sollen die Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) unter Berücksichtigung der Empfehlungen der jeweils aktuellen Helgoländer Liste regelmäßig fortgeschrieben werden.
.Bei der energetischen Biogasnutzung wollen wir den Ausbau stoppen und den Anbau von Energiepflanzen generell nachhaltiger gestalten. Wir wollen durch eine mindestens dreijährige Fruchtfolge der zunehmenden „Vermaisung“ der Landschaft begegnen. Um die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft wieder zu fördern, wollen wir mittel- bis langfristig den Ausstieg aus der Maisverwertung als Energieträger einleiten. Nahrungsmittelproduktion und Reststoffverwertung müssen Vorrang vor der Erzeugung und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Energieträger haben. Zudem muss die Biomasse in einem vertretbaren Radius von der Biogasanlage anfallen.
Mit dem Ausbau der moorschonenden und moorerhaltenden Grünlandbewirtschaftung werden künftig vermehrt Verwertungsmöglichkeiten für Biomasse aus nassen Mooren erforderlich werden. Wir wollen Projekte unterstützen, die die Verwendung von Moor-Biomasse zur energetischen Verwertung entwickeln und erproben. Beim Anbau schnell wachsender Hölzer in Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen muss das Land Regelungen zur „guten fachlichen Praxis“ festlegen. Naturschutz und Energiewende müssen Hand in Hand gehen. Bei der Abwägung von Standorten ist für uns die Schwere des Eingriffs in Natur und Artenvielfalt entscheidend. EinGrundsätzlich sind wir gegen die Nutzung von Windenergie im Wald, denn ein artenreicher Mischwald kann kein geeigneter Standort für Windenergieanlagen sein. Ein artenarmer Kiefernstangenforst kann allerdings ein besserer Standort sein, als eine artenreiche offene Landschaft. Dies gilt es stets im Einzelfall abzuwägen.
Von Zeile 11 bis 12 einfügen:
Die Erneuerbaren Energien erzeugen immer zuverlässiger und preiswerter Strom. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Wir wollen, dass erneuerbare Energie aus Brandenburg einen immer größeren Beitrag zur Beheizung der Gebäude und zum Antrieb von Fahrzeugen leistet. Es ist bereits möglich, dass die Brandenburger*innen ihre Zukunft zu 100 Prozent erneuerbar planen und genießen können. Diese Entwicklung unterstützen wir Bündnisgrünen, wo es nur geht. Dabei müssen auch Energiespeicher aufgebaut und (weiter-)entwickelt werden. Allerdings kann der Bedarf an Speichern durch andere Maßnahmen gesenkt werden.
Zunächst fordern wir Investitionen in die Flexibilisierung der Nachfrage: So können Verbraucher*innen Strom vermehrt zu den Zeiten nutzen, in denen er besonders günstig ist. Mit einem schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität, können neben Zügen und Straßenbahnen auch Busse und Autos mit erneuerbarer Energie angetrieben werden und in Ruhe- und Ladezeiten auch als Energiespeicher genutzt werden. Brandenburg muss sich hier noch stärker für die effiziente Erzeugung und Speicherung von Wärme und E-Gas aus Strom einsetzen, damit die drei Sektoren des Energieverbrauchs intelligent verknüpft werden können. Dadurch kann sich in Brandenburg der Bedarf an Netzausbau und Speichern deutlich verringern. Die dennoch notwendigen Investitionen schaffen Arbeitsplätze und verbessern die Zukunftsfähigkeit der Brandenburger Infrastruktur. Weil Freileitungen in vielerlei Hinsicht problematisch sind, wollen wir mit einem Erdkabelgesetz die Erdverkabelung zum Standard machen.