Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3.1. Ökologisch (Kapitel und Projekte) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.11.2018 |
Eingereicht: | 15.12.2018, 20:05 |
Antragshistorie: | Version 1 |
(Projekt) Massentierhaltung stoppen: Tiere schützen
Beschlusstext
Wir wollen ein absehbares Ende der Massentierhaltung und dafür den Tierschutzplan, der aus dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung entstanden ist, als ersten Schritt engagiert umsetzen. Wir drängen auf einen schnellen Ausstieg aus der Kastenstandshaltung für Sauen und der Praxis des Kupierens von Schwänzen bei Ferkeln. Das Kürzen von Schnäbeln beim Geflügel wollen wir genauso unterbinden wie das Enthornen von Rindern. Wir wollen eine artgerechte Tierhaltung durch die Überarbeitung des Landesimmissionsschutzrechts, der Brandenburgischen Bauordnung und einer Neuausrichtung der Agrarinvestitionsförderung durchsetzen. Wir wollen das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführen und strengere Kontrollen von Tierhaltungsanlagen durch die Veterinärbehörden durchsetzen. So wollen wir den Tierschutz bereits bei Genehmigungsverfahren zur Geltung bringen und diesen im Betrieb auch sicher stellen. Den Brandschutz wollen wir stärken, sodass die Rettung der Tiere auch in der Praxis möglich
ist.
Neben klaren Regelungen für die konventionelle Tierhaltung wollen wir vor allem die Alternativen fördern, insbesondere die Freilandhaltung von Rindern, Schafen, Hühnern und Schweinen. Hierzu wollen wir u.a. die Baugenehmigungspflicht für mobile Hühnerställe wie in anderen Bundesländern abschaffen.
Nicht alle notwendigen Schritte zur Überwindung der Massentierhaltung können wir auf Landesebene erreichen. Im Bund wollen wir als nächsten Schritt eine absolute Tierzahlen-Obergrenze für Ställe einführen, die sich mindestens an den Vorgaben der ökologischen Anbauverbände sowie des Deutschen Tierschutzbundes orientiert. Eine flächengebundene Tierhaltung muss zur Regel werden. Nur Betriebe, die ihr Futter überwiegend selbst erzeugen, sollen eine baurechtliche Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb bekommen.