Änderungen von 1.5-A zu 1.5-ANEU
Ursprüngliche Version: | 1.5-A |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 13:27 |
Neue Version: | 1.5-ANEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 17.12.2018, 00:53 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Wir schließen den Aufschluss neuer Tagebaue im Landesrecht aus. Spätestens mit dem Auskohlen der bestehenden, zudem wollen wir bereits genehmigte Tagebaue muss Schluss mit der Braunkohleverstromung in Brandenburg seinverkleinern. Bis dahin müssen wir sicherstellen, dass die LEAG nicht nur an der Braunkohle verdient, sondern auch die anschließenden Rekultivierungskosten – mindestens drei Mrd EUR allein für die Lausitz - trägt. Die Gestaltung von Tagebaufolgelandschaften bedeutet noch für Jahre gut bezahlte Arbeitsplätze und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels. Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten Brandenburgs nutzen, um Sicherheitsleistungen für die Lausitzer Tagebaue Welzow und Jänschwalde gegenüber der LEAG festzusetzen. Kann oder will sie diese nicht erbringen, sollen die neuen Hauptbetriebspläne nicht genehmigt werden. Analog des Berlin/Bonn-Gesetzes wollen wir gemeinsam mit dem Bund und Sachsen ein Verwaltungsabkommen zum Strukturwandel in der Lausitz verhandeln, um die Finanzierung des Struktuwandels auf ein festes Fundament zu stellen.
Wir wollen einen Lausitz-Steuerungskreis ausmit Vertretern aus der Region, der Politik und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einsetzen. Der Steuerungskreis soll einen Masterplan für die zukünftige Entwicklung der Lausitz erarbeiten sowie die Aktivitäten vor Ort bündeln und koordinieren. Wir wollen in einer Geschäftsstelle „Strukturwandel Lausitz“ den Masterplan weiter ausarbeiten und die Umsetzung koordinieren. Die Geschäftsstelle stellt eindeutige und messbare Ziele und Zeitpläne auf, übernimmt die Abstimmung von interkommunalen/ regionalen Förderanträgen undsowie die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollen eine Lausitz-Stiftung einrichten und mit festen Einzahlungen über 15 Jahre verankern.