Änderungen von 3.6. zu 3.6.NEU
Ursprüngliche Version: | 3.6. |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 18:17 |
Neue Version: | 3.6.NEU |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 21.12.2018, 22:55 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 8 bis 11:
Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht, dass die Landesregierung in den letzten Jahren nicht einmal den Werteverzehr bzw. die Abnutzung an der öffentlichen Infrastruktur ersetzt hat. Zugleich wurde durch jahrelangen massiven Personalabbau in Verwaltung, Polizei und Justiz des Landes deren Funktionieren gefährdet. Unverändert bedrohen Risiken wie langfristig wieder steigende Kreditzinsen oder die rapide anwachsenden Pensionslasten zukünftige Haushalte. Immer noch steht jede fünfte Kommune unter Haushaltsaufsicht, d.h. deren Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen sind nicht vorhanden. Ohne Finanzhilfen des Landes und einer Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs kommenwerden sie nie auf einen grünen Zweig kommen. Die Sicherstellung der hohen Rekultivierungskosten der Braunkohletagebaue bergen genauso wie mögliche Folgekosten für den künftigen Flughafen BER weitere finanzielle Risiken für den Landeshaushalt.
Auf der Ausgabenseite zeigt sich, dass die Ausgaben für Konsum und Verbrauch immer stärker ansteigen, die Investitionsquote dagegen seit Jahren sinkt. Öffentliche Investitionen, ein guter Zustand der Verkehrswege , der Grad der Digitalisierung und eine hohe Qualität der Bildungseinrichtungen sind aber wesentlich um die finanziellen Möglichkeiten des Landes auch morgen sicherzustellen oder auszuweiten. Zugleich steigen die Ausgaben für Personal, Pensionszahlungen und eingegangenen Versorgungsverpflichtungen. Unser Vorschlag, die durch Verbeamtungen eingesparten Rentenversicherungsbeiträge zur Pensionsvorsorge in die Schuldentilgung zu stecken wurde von der Landesregierung abgelehnt.
Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich wachsenden Hauptstadtregion und eines dauerhaft höheren Haushaltsrahmens können jetzt die Chancen viel stärker genutzt werden, um den sich abzeichnenden Risiken in der Zukunft erfolgreich begegnen zu können, ohne das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu gefährden. Wir wollen mehr Mittel für Qualitätsverbesserungen und den Einstieg in die Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung, für Bildung, Umwelt und Justiz zur Verfügung stellen. Zugleich benötigen wir deutlich mehr Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den Breitbandausbau. Die Kommunen in Brandenburg müssen ihre volle finanzielle Souveränität erlangen und im Berliner Umland das Wachstum meistern können. Wir wollen den Werteverzehr im Landeshaushalt transparent machen und dafür das Landesvermögen inventarisieren. Dadurch wird für später auch eine Umstellung der Buchführung auf ein Verfahren möglich, das die Entwicklung des öffentlichen Vermögens deutlicher darstellt (Ablösung der Kameralistik durch Doppik). Die Um den Werteverzehr im Landeshaushalt transparent zu machen und die langfristige Entwicklung des öffentlichen Vermögens deutlicher darzustellen, wollen wir genauso wie im kommunalen Bereich auch in der Landesverwaltung die Kameralistik durch die doppische Buchführung ablösen. Als einen ersten Schritt werden wir dafür zunächst das Landesvermögen inventarisieren. Ziel ist aber ein kultureller Wandel, der den Fokus auf die langfristigen Auswirkungen administrativer und politischer Entscheidungen legt. Sollte es zu Privatisierungen von landesweiter Bedeutung kommen, wollen wir dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorschreiben.
Auch die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung unterstützen wir, uns ist es aber auch wichtig, die Tilgung der Altschulden nach klaren Regeln voranzutreiben. Die Gelder im Pensionsfonds des Landes wollen wir nachhaltig anlegen. Um transparent zu machen, wie die Geschlechter von den Ausgaben des Landes profitieren, wollen wir wie in Berlin die Auswirkungen der Mittelverwendung auf diese erkennbar machen ("Genderbudgeting").
Von Zeile 13 bis 15 einfügen:
Brandenburgs Kommunen erbringen täglich enorme Leistungen für die Dinge, die das Leben der Menschen vor Ort lebenswert machen: gute Kitas und Schulen, sauberes Trinkwasser, Müllbeseitigung, gepflegte Grünanlagen, Gesundheitsversorgung, die Gemeindebücherei, schnelles Internet, der Bus vom Dorf in die nächste Stadt und vieles mehr. All das sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise auch in Zukunft zuverlässig erbringen sollen. Die kommunale Finanzkraft ostdeutscher Kommunen lag 2016 jedoch nur bei durchschnittlich 56 Prozent der West-Kommunen. Dazu kommen die unterschiedlichen Entwicklungen der Kommunen innerhalb Brandenburgs, auf die die Kommunen nur wenig Einfluss haben. Derzeit befinden sich rund 20 Prozent der brandenburgischen Kommunen in der Haushaltssicherung, d.h. die Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen stehen nicht zur Verfügung. Hinzu kommen kommunale Kassenkredite von knapp 750 Millionen Euro. Die rot-rote Landesregierung will das Problem mit einer höheren Verbundquote (Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes) lindern und hat angekündigt, den Soziallastenausgleich von 20 auf 60 Millionen Euro zu erhöhen. Letzteres ist bei einer Gesamtsumme von zwei Milliarden Euro aber viel zu wenig; der Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Kommunen kann mit beiden Maßnahmen alleine nicht gelingen. Hinzu kommt eine angestrebte Teilentschuldung der Kommunen mit besonders hohen Kassenkrediten, die wir für unzureichend halten. Wir wollen die kommunale Ebene dauerhaft besser finanzieren, indem wir nach dem Vorbild Thüringens den Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen über einen Bedarfsansatz ermitteln, die Ausgleichsmechanismen zwischen armen und reichen Kommunen stärken und an Stelle der sogenannten Einwohnerveredelung den Fokus auf die Zentrums- bzw. Dienstleistungsfunktion für das Umland setzen. Der Bedarf der Kommunen für die Sanierung von Altlasten, wie bspw. die systematische Kampfmittelsuche in Oranienburg, soll ebenfalls bei der Verteilung berücksichtigt werden. Mit einer solchen nachhaltigen Finanzausstattung der Kommunen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung wieder mit Inhalt füllen, die nötigen Finanzmittel für freiwillige Leistungen sicherstellen und damit die Kommunen als Basis unseres föderalen Staates stärken.