Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3.1. Ökologisch (Kapitel und Projekte) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.11.2018 |
Eingereicht: | 19.12.2018, 19:17 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Drahteseln Futter und Fläche geben: freie Bahn für den Radverkehr
Beschlusstext
Für den Klimaschutz und die Lebensqualität ist eine flächendeckende, gute Radinfrastruktur unverzichtbar. Die politische Planung dafür wollen wir im Verkehrsministerium in einem eigenständigen Referat bündeln. Wir wollen, dass das Land jährlich mindestens 20 Euro pro Einwohner*in für den Radverkehr ausgibt. Wir wollen ein Radgesetz auf den Weg bringen, in dem das langfristige Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 Prozent am Gesamtverkehr (Modal Split) festgeschrieben wird.
Dafür sollen zwischen allen Orten mit mehr als 12.000 Einwohner*innen, die weniger als 15 km voneinander entfernt liegen, breitspurige Radschnellwege angelegt werden. Radwege sollen zunehmend unabhängig von Straßen verlaufen. Um die Zuständigkeiten eindeutig zu klären, wollen wir im Brandenburger Straßengesetz die Kategorie "selbstständiger Radweg" einführen. Zudem sollen Planungshoheit und Baulast von Radwegen vermehrt beim Land liegen. Landkreise und Kommunen sollen die Kosten all ihrer geförderten Baumaßnahmen für den Radverkehr nur zu zehn Prozent selbst tragen. Die übrigen 90 Prozent sollen aus EU- & Landesmitteln finanziert werden. Die vom Land Berlin geplanten Radschnellwege sollen vom Land Brandenburg bis in das Berliner Umland verlängert werden. Ebenso braucht es einen Radschnellweg, der als Außenring die Berliner Vororte miteinander verbindet. Ein umfassendes Monitoring soll der Verschleppung von Vorhaben vorbeugen. Eine „Lastenradprämie“ von 1.000 Euro soll die Anschaffung
betrieblich oder gemeinnützig genutzter Lastenräder fördern.