Änderungen von 1.8-A zu 1.8-ANEU
Ursprüngliche Version: | 1.8-A |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 19:17 |
Neue Version: | 1.8-ANEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 19.12.2018, 19:30 |
Titel
(Projekt) Attraktiv und nachhaltig planen und bauen
Zu:
Attraktiv und nachhaltig planen und bauen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Für öffentlich geförderte Neubau- und Sanierungsvorhaben müssen zukunftssichere Standards gelten. Das betrifft neben energetischen Qualitäten (Energiehausplus im Neubau), Schallschutz, Belichtung und Belüftung natürlich auch die Verwendung von gesundheitlich unbedenklichen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Baumaterialien und -techniken. Wir wollen, dass die Landesförderung bei kommunalen Baumaßnahmen und landeseigenen Bauten die Verwendung von pestizidhaltigen und gesundheitsbeeinträchtigendengesundheits- oder umweltbeeinträchtigenden Baustoffen sowie Bauteilen, die überwiegend aus halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen bestehen, definitiv ausschließten. Die Energiehausplus-Bauweise soll im Neubau verpflichtend werden.[Leerzeichen]
Auch fordern wir ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Standort- und Investitionsentscheidungen. Hierfür sind auch Lebenszyklusbetrachtungen notwendig. Bei der Auswahl von Baukonstruktion und Baustoffen sind die Auswirkungen nicht nur für Bau und Nutzung, sondern auch Instandhaltung und Entsorgungfür den gesamten Lebenszyklus zu betrachten. WichtigeWeitere Voraussetzung ist immerfür eine gelingende Planung ist eine an den Bedürfnissen der späteren Nutzung ausgerichtete Aufgabenstellung. Deshalb braucht es Workshopverfahren mit den späteren Nutzer*innen und Vertreter*innen der Bauherr*innen unter Leitung und Moderation beteiligungserfahrener Planer*innen. Das Ergebnis dieses Verfahrens bildet die Grundlage für die haushalterische und inhaltliche Investitionsentscheidung. Gestaltungsbeiräte helfen bei der baukulturellen Ausgestaltung. Gute Planung führt zu geringeren Kosten für Infrastruktur und Instandhaltung, da Gebäude effizienter genutzt und Nachbesserungen eingespart werden.
Wir integrieren alle bestehenden Entwicklungspläne in den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP-HR) und sorgen mit einer Entsiegelungsstrategie dafür, dass ab 2025 die neu entstehende Flächenversiegelung komplett ausgeglichen wird.