Änderungen von 1.3. zu 1.3.NEU
Ursprüngliche Version: | 1.3. |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 12:46 |
Neue Version: | 1.3.NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 16.12.2018, 21:30 |
Titel
Schützen, was uns am Leben hält: Umwelt- und Naturschutz
Zu:
1.3 Schützen, was uns am Leben hält: Umwelt- und Naturschutz
Antragstext
In Zeile 7:
- 2025 % der Landwirtschaftsfläche pestizidfrei machen - durch ökologische Landwirtschaft (bisher 11%)
Von Zeile 19 bis 22:
Mit einem Anteil von 37 Prozent an der Gesamtfläche des Landes, bieten die Wälder Brandenburgs ein einzigartiges ökologisches Potential.[Leerzeichen]Doch leider sind diese wenig vielfältig. Fast drei Viertel des Waldbildesder Waldbestände werden von monotonen Kiefernforsten dominiert, die hinsichtlich der Kiefer dominiert - zum größten Teil in Form von eintönigenGrundwasserneubildung und instabilen Monokulturender Artenvielfalt große Defizite aufweisen. In Zeiten des Klimawandels wirdoffenbart sich die Anfälligkeit dieser künstlichen Forsten leider allzu deutlichgegenüber Umwelteinflüssen in besonderer Weise. Waldbrände haben zuletzt ein dramatisches Ausmaß angenommen, die Massenvermehrungen von Schadinsekten wird weiter begünstigt, zu wenig Grundwasser neu gebildet und Sturmschäden sind immens hoch. Wenn sich klimatischedie klimatischen Extreme häufen, wird der Umgang mit dem Wald in Zukunft von noch größerer Bedeutung sein.WirDeshalb setzen wir uns daher für einen Waldumbaueine Forcierung des Waldumbaus hin zu einemstandortangepassten, möglichst artenreichen Mischwald ein,Mischwäldern ein. Damit wollen wir die Neubildung von unbelastetem Grundwasser unter Waldflächen und die Funktion der diese Problematiken lindert, einen Beitrag zur Artenvielfalt leistetWälder für das Lokalklima fördern, die Biologische Vielfalt in den Wäldern erhöhen und gleichzeitig die Attraktivität der Wälder für die Naherholung steigert. Unter Laubbäumen wird mehr Grundwasser, frei von Belastungen aus der Landwirtschaft, neu gebildetsteigern. Für das Vorantreiben einer ambitionierten Waldumbau-Strategie der Landesforstverwaltung in privaten und öffentlichen Forsten wollen wir die notwendigen Mittel bereitstellen.Dabei setzen wir auf die Waldbesitzer*innen, die Wirtschaft und den Landesforst. Durch Beratung und Vernetzung wollen wir die wirtschaftliche Nutzung von Brandenburger Holz auch jenseits von Parkettfabriken attraktiv machen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Landesbetrieb Forst handlungsfähig bleibt und nicht weiter kaputtgespart wird.
Dabei muss der Landeswald zum Vorbild für die von uns geforderte nachhaltige Entwicklung werden und vollständig FSC-Siegel zertifiziert (Forest Stewardship Council für nachhaltige Forstwirtschaft) werden. Wir wollen die zur Privatisierung vorgesehenen Waldflächen des Preußenvermögens und die Liegenschaften der ehemaligen Sowjettruppen dem Landesbetrieb Forst übertragen. Weiterhin wollen wir das Jagdrecht novellieren,die Zahl der jagbaren Arten deutlich reduzieren und dabei die Jagd auf Vögel beenden. Fütterung von Wildtieren werden wir verbieten. Ziel der Jagd muss eine effektive Begrenzung der Populationsdichten von Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild sein, um Fraßschäden zu verringern und eine natürliche Erneuerung des Waldes zu ermöglichen. Die Mindestanforderungen an die sogenannte gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft wollen wir im Landeswaldgesetz verankern. Fördermittel sollen nur noch für über die in diesem Gesetz formulierten Mindestansprüche hinausgehenden Leistungen ausgereicht werden. Zusammenschlüsse von Kleinwaldbesitzern in Form von Forstbetriebsgemeinschaften begrüßen wir, sie sollen durch kostengünstige Beratung unterstützt werden. Im Landeswaldgesetz wollen wir zudem eine differenzierte Bewirtschaftung von Kleinwaldflächen in dicht besiedelten Gemeinden festlegen und klare Verfahrensregeln zur Anlage und Sicherung von Schutz- und Erholungswäldern definieren.
In Zeile 25:
Landschafts-, dorf- und stadtbildprägende Einzelbäume und Baumreihen dürfen nicht verloren gehen - wir wollen sie gesetzlich besonders schützen. Alleebäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten, sollen im Verhältnis 2:1 innerhalb eines Jahres nach der Fällung neu gepflanzt werden. Den derzeit geschrumpften Bestand an Alleebäumen möchten wir nicht nur erhalten sondern damitauch mit neuen Alleen weiter ausbauen. Wir wollen auch wieder eine landesweit gültige Baumschutzsatzung etablieren.
In Zeile 27:
Von den 190 Brandenburger Seen mit einer Wasserfläche von mehr als 50ha sind nur 24 in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand. Der überwiegende Teil weist hingegen eine mäßige bis schlechte Qualität auf. Um die Seen vor weiteren Verunreinigungen vor allem durch Pestizide und Dünger zu schützen, wollen wir an allen Gewässern Randstreifen mit einer ausreichenden Breite von zehn Metern festlegen. Diese schützen nicht nur das Wasser unserer Seen und Flüsse vor Giften und Dünger und stärken den Biotopverbund, sondern helfen auch die Artenvielfalt zu erhalten und die Landschaft zu verschönern. Die Kriterien für die regelmäßigen Untersuchungen der Badegewässer wollen wir überprüfen und wo immer sinnvoll ausweiten. Die Zahl der automatisierten Messstellen zur Erfassung der Belastung der Oberflächengewässer mit Nitrat wollen wir erhöhen. Darüber hinaus wollen wir entschiedene Maßnahmen zur Verringerung des Nitrat-, Pestizid- und Antibiotikaeintrages ergreifen. Viele Seen in Brandenburg sind von einem sinkenden Wasserspiegel betroffen. In der Lausitz geht dies auch auf die Entwässerungsmaßnahmen der TagebaubetreiberGrundwasserabsenkungen des Tagebaubetreibers zurück. AufAuch auf unseren Druck hin wurden diewurde der Tagebaubetreiber zu Ausgleichseinleitungen und Wassereinleitungen an einigen Seen verpflichtet. Wir kämpfen für weitere Maßnahmen gegen den Wasserverlust und die Regenierung der betroffenen Seen und Moore.
Von Zeile 30 bis 33:
Wir wollen in den nächsten fünf Jahren unsere Bäche und Flüsse entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen besseren ökologischen Zustand bringen, sie vor weiteren Verschlechterungen bewahren und vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben. Dafür möchten wir den Flüssen zunächst ausreichend Raum geben und zusätzliche Überschwemmungsgebiete ausweisen. DieseÜberschwemmungsgebiete sollen nicht weiter für Ackerbau- und NeubauSiedlungsbau zur Verfügung stehen, stattdessen wollen wir hier extensive Landnutzungen fördern. Altwasserarme und Auengebiete wollen wir reaktivieren und wieder an die natürliche Dynamik ihrer Flüsse anschließen. Auf diese Weise möchten wir die Auen der Elbe, der schwarzen Elster undSchwarzen Elster, der HavelSpree und derHavel langfristig – so weit wie möglich – ihre natürlichen Formen zurückgebennaturnah entwickeln. Wir werden keinen weiteren den Ausbau unserer Flüsse zulassen. Oder und Elbe müssen als freifließende Flüsse ohne (weitere) Staustufen erhalten bleiben. Damit begegnen wir auch den zunehmenden Extremwetterereignissen, wie z.B. längere regenarme Zeiten, höhere Temperaturen und Extremniederschläge: Bei Hochwasser gibt es schließlich mehr Raum für Retention und Versickerung, bei Trockenheit wird so der Abfluss verlangsamtWasserrückhalt gefördert.
Die Folgen des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz schlagen sich seit ca. zehn Jahren in der Belastung der Spree und vieler ihrer Zuflüsse mit Eisenhydroxid und Sulfat nieder. Das lebensfeindliche Eisenhydroxid verschlammt Ufer und Gewässersohle und vernichtet wichtige Lebensräume. Dieses stammt aus den ehemaligen und aktiven Tagebaugebieten in Sachsen und Brandenburg und bedroht mit dem Spreewald ein UNESCO-Biosphärenreservat mit FFH-Status (Fauna-Flora-Habitat EU-Richtlinie) und eine wichtige Tourismusregion. Der steigende Sulfatgehalt des Spreewassers bedroht mittlerweile sogar die Trinkwasserversorgung von Berlin und den Städten Frankfurt (Oder) und Lübbenau. Bisher sind keine Vorkehrungen getroffen worden, um eine zusätzliche Belastung der Spree auszuschließen – eine sträfliche Vernachlässigung unserer natürlichen Ressourcen.so wertvolle Lebensräume. Die Ockerfrachten haben bisher viele Kilometer Fließgewässer verödet und bedrohen nun mit dem Spreewald nicht nur ein UNESCO-Biosphärenreservat mit wertvollen FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat EU-Richtlinie), sondern auch eine wichtige Tourismusregion. Insbesondere die Probleme mit der Talsperre Spremberg sind nicht ansatzweise gelöst. Die Anreicherung mit Eisenocker findet stetig statt und bildet ein ungeheures Gefährdungspotential, das mit einem der nächsten großen Hochwässer zum ökologischen Kollaps im Spreewald führen kann. Der hohe Sulfatgehalt des Spreewassers stammt zu 65 % aus dem aktiven Braunkohlentagebau und bedroht mittlerweile sogar die Versorgung mit sauberem Trinkwasser von Berlin, der Städte Frankfurt (Oder) und Lübbenau sowie deren Umland. Da ein Herausfiltern des Sulfats nicht möglich ist, kommt als einzige Gegenmaßnahme die Verdünnung des Spreewassers mit unbelastetem Wasser in Frage, welches wiederum in der angespannten Wassersituation im Einzugsgebiet der Spree selbst knapp ist.
Um die Spree vor einer steigenden Sulfat- und Eisenockerbelastung zu schützen, legen wir einen Masterplan mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten vor. Für die Braunkohletagebaue führen wir strenge Einleitwerte für Eisen und Sulfat ein. Die Vorsperre Bühlow und die Talsperre Spremberg wollen wir regelmäßig beräumen lassen, um auch in Hochwassersituationen das Weiterfließen des Eisenockerschlamms zu verhindern. Eine Verklappung des Eisenschlamms in anderen stehenden Gewässern lehnen wir ab. In Zusammenarbeit mit der lokalen Bürgerinitiative konnten wir die Entsorgung Eisenhydroxidschlämmen im Altdöberner See verhindern. Wir streben eine Deponierung oder eine Wiedernutzung des darin enthaltenen Eisens an.
Umgang mit Wasser an den Klimawandel anpassen
Mit der Temperaturhöhung, der Verlängerung der Vegetationsperiode und einer unvorteilhaften Umverteilung der Niederschlagsmengen im Jahresverlauf sendet der Klimawandel seine Vorboten. Der Hitzesommer 2018 führte zu extrem niedrigen Wasserständen in der Landschaft und im Grundwasser. Bereits jetzt führt der Wassermangel zu Konflikten um die Wassernutzung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Schifffahrt, Tourismus und Gewässeranliegern. Neben ausgeprägten Trockenzeiten werden künftig auch lokale Extremniederschläge mit Überflutungen, Sturm und Hagel vermehrt auftreten und an Intensität zunehmen, wie dies just ein Jahr vor dem Hitzesommer in Teilen des Landes zu beobachten war. Davon betroffen sind insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, aber auch alle anderen Land- und Gewässernutzer bis hin zum Gartenbesitzer.
Wir wollen ein Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser erarbeiten. Dazu wollen wir eine gesamtgesellschaftliche Debatte zum Gemeingut Wasser führen, um das Problembewusstsein für das Schutzgut Wasser vor dem Hintergrund des Klimawandels zu schärfen und die diversen Interessenlagen, Konflikte und Lösungsmöglichkeiten auszuleuchten. Wir wollen die Akzeptanz für innovative Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts herstellen und gesellschaftlich tragfähige Kompromisse erreichen. Im Umgang mit den Trockenzeiten wollen wir den Einsatz intelligenter wassersparender Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft und im Gartenbau landesweit voranbringen. Es geht aber auch darum, die Grundwasserneubildung zu fördern, um die Trinkwasserversorgung, aber auch die Ressourcen für die Erhaltung unserer Gewässer und Feuchtgebiete und die Bewässerungssysteme zu sichern. Dazu müssen wir insbesondere den Wasserrückhalt in den Hochflächen des Landes fördern und die Stauhaltungen in künstlichen Gewässersystemen ausbauen. Es geht aber künftig auch darum, schnell auf lokale Starkniederschläge zu reagieren und Überflutungen von Siedlungsbereichen und landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Vegetationsperiode zu vermeiden. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass landesweit in Gewässern I. und II. Ordnung intelligente Steuerungssysteme für die Regulierung der Wasserstände eingesetzt werden können. Damit wollen wir die Beitragskosten für die Gewässerunterhaltungsverbände trotz steigender Anforderungen an die Wasserbewirtschaftung in Grenzen halten. Die Sicherung einer guten Wasser- und Gewässerqualität in den Tagebaugebieten gehört eindeutig zu den Tagebaufolgen. Die erforderlichen Maßnahmen müssen bei der Berechnung der notwendigen Rücklagen des Bergbautreibenden für die Renaturierung der Tagebaugebiete und die Beseitigung der Tagebaufolgen einfließen und dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen!
Von Zeile 41 bis 44 einfügen:
Wir werden Konflikte mit Arten wie Wolf, Biber und Kormoran, die es geschafft haben erfolgreich nach Brandenburg zurück zu kehren, weder ignorieren noch populistisch ausschlachten. Wir werden mögliche Konflikte, die mit Landnutzer*innen entstehen, ernst nehmen und Interessen verantwortungsvoll abwägen. Dabei werden wir weder zulassen, dass geschützte Arten wieder verfolgt und ausgerottet werden noch das Landnutzer*innen um ihre Existenz fürchten müssen. Das gilt insbesondere für den Wolf, der die Weidetierhaltung in Brandenburg vor große Herausforderungen stellt. Hier setzen wir auf eine bessere Ausstattung der Behörden für eine intensive fachlich fundierte Aufklärungsarbeit und die Weiterentwicklung der bundesweit vorbildlichen Wolfsverordnung. Herdenschutzmaßnahmen wollen wir zu 100 Prozentfinanzieren und weitere Maßnahmen wie Vergrämung konsequent fortentwickeln. Dabei stehen wir zum Grundsatz: In letzter Konsequenz müssen Wölfe, die Menschen gefährlich geworden sind oder trotz Herdenschutzmaßnahmen wiederholt Weidetiere gerissen haben, entnommen werden. Die Verordung muss jedoch deutlich praxistauglicher gestaltet werden. Für vom Wolf gerissene Tiere wollen wir unbürokratisch entschädigen. Die Ausrufung wolfsfreier Zonen, die Aufhebung des Schutzstatus oder eine darauf abzielende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes lehnen wir ab. Die Ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten der Landkreise, die u.a. Anlaufstellen für die Anliegen der Bürger im Umgang mit Wölfen sind, wollen wir in ihrer Position stärken.
Wir wollen der Bildung für den nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen einen zentralen Stellenwert einräumen. Umweltbildung muss in den Kitas und Schulen beginnen und auch die Bürger mit berücksichtigen. Wir wollen alle Menschen stärker für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisieren. Parallel dazu muss das Brandenburger Biotopverbund-Konzept rasch umgesetzt werden. Wir wollen zehn Prozent der Landesfläche zum landesweiten Biotopverbund erklären (z. B. Hecken, durchgängige Bachläufe, Wanderungskorridore für Reptilien und Amphibien) und zwei Prozent der Landesfläche als Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten nutzungsfrei machen; indem v.a. alte Waldbestände des Landeswaldes sowie rekultivierte Bergbaufolgelandschaften ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Ein Prozent der Waldflächen wollen wir rechtssicher als Naturwaldzellen ausweisen und für die Wald- und Wildtierforschung (insbesondere für Waldinsekten, Waldvögel) reservieren. Weiterhin treten wir dafür ein, dass der gesetzliche Biotopschutz ausgeweitet wird, damit die Inseln der Artenvielfalt in unserer Landschaft wirksam geschützt werden. Die Zerschneidung unserer Landschaft durch Verkehrstrassen ist ein Grund für den Artenrückgang. Wir werden darauf hinwirken, dass Planungen für neue Straßen und Bahnabschnitte zwingend Überquerungshilfen auch für grössere Säugetiere enthalten. Für die A 24 werden wir Planungsverfahren für mindestens zwei Wildbrücken durchführen.