Änderungen von S2 zu S2NEU
Ursprüngliche Version: | S2 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2018, 15:16 |
Neue Version: | S2NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 21.12.2018, 21:42 |
Titel
Antragstext
In Zeile 4:
(1) Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) sind satzungsgemäße Gremien von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg. Ihr Sitz ist in der Landesgeschäftsstelle. Sie könnenkönnen sich eine Geschäftsordnung geben.
In Zeile 6:
(3) Sie protokollieren ihre Beratungen und stellen diese dem Landesvorstand zur Verfügung. Die Jahresplanung sollte dem LandesvorstandLandesvorstand zur Verfügung. Die Jahresplanung sollte dem Landesvorstand jeweils bis zum Ende des ersten Quartals vorliegen.
In Zeile 8 löschen:
(5) Die Landesarbeitsgemeinschaften kommunizieren über Emailverteiler oder andere Kommunikationsformen, die grundsätzlich für alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen offen sind und auf Antrag für Interessierte (Nicht-Mitgliedern). Die Verteiler sind bei der Landesgeschäftsstelle angesiedelt und werden gemeinsam mit den Sprecher*innen, unter Beachtung der Datenschutzstandards, gepflegt.[Leerzeichen]
In Zeile 11:
(8) Der Landesparteirat kann den Status als anerkannte Landesarbeitsgemeinschaft aufheben, wenn die unter Abs. (2) und (3) genannten Bedingungen nicht gegeben sind. Die Aufhebung erfolgt nach einer Ermahnung und Fristsetzung von sechs Monaten. Gegen die Aufhebung kann vor dem LandesschiedsgerichtLandesschiedsgericht Widerspruch eingelegt werden.
In Zeile 13:
(1) Die Landesarbeitsgemeinschaften unterstützen die programmatische Arbeit des Landesverbandes und die politische Arbeit des Landesvorstandes. Sie arbeiten eng mit der LandtagsfraktionLandtagsfraktion, Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen zusammen.
In Zeile 15:
(3) Sie besitzen Antragsrecht beim Landesparteirat, Landesdelegiertenrat und bei der Landesdelegiertenkonferenz.
Von Zeile 22 bis 23:
- Jede Landesarbeitsgemeinschaft wählt
quotiertquotiert maximal zwei Sprecher*innen für je zwei Jahre. Die Anzahl kann bei Zusammenschluss mit einer anderen LAG nach §1 Abs. 7 höher sein. Die Wahl von stellvertretenden Sprecher*innen ist möglich. Die Sprecher*innen müssen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sein. Wiederwahl ist möglich.
- Nach Ablauf ihrer Amtszeit verbleiben die Sprecher*innen bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt. Ist das Amt der*des Sprecher*in unbesetzt, so lädt der Landesvorstand zu einer Sitzung ein, auf der ein*e Sprecher*in gewählt wird.
[Leerzeichen]
In Zeile 27 löschen:
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg und der Grünen Jugend - Ausnahme bei gemeinsamen LAGen. Um parteiexterne Mitarbeitende an dem Meinungsbildungsprozess zu beteiligen, kann vor einem Beschluss ein Meinungsbild aller Anwesender erstellt werden, das dann bei der gemäß Satz 1 gültigen Beschlussfassung mit einfließen sollte. Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.
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In Zeile 30 löschen:
- Personenwahlen finden auf den ordentlichen (nicht-virtuell) Sitzungen in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Treten für ein zu wählendes Amt mehr als eine Person an und erhält keine dieser Personen die erforderliche Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
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In Zeile 35 löschen:
- Zu den Sitzungen erhalten die Mitglieder der LAG grundsätzlich mindestens eine Woche im Voraus eine schriftliche Einladung, die mindestens einen Tagungsordnungsvorschlag enthalten soll. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Einladung per Email gilt als schriftlich.
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