Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1. Dringlichkeitsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 25.11.2018 |
Eingereicht: | 21.12.2018, 22:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Verfahren zur Findung der Spitzenkandidat*innen
Beschlusstext
Die Grüne Jugend und die Kreisverbände Frankfurt (Oder), Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Potsdam-Mittelmark haben eine Urwahl des Spitzenduos zur Landtagswahl nach §19 (2) der Landessatzung verlangt. Am 10.11. erreichte das fünfte Verlangen die Landesgeschäftsstelle. Damit werden zwei Spitzenkandidat*innen in einer basisdemokratischen Wahl von allen Mitgliedern unseres Landesverbandes bestimmt.
Die Spitzenkandidat*innen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener Position und verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam mit dem Landesvorstand.
Nach §5 (1) Urabstimmungsordnung:
- Der Einsendeschluss für die Bewerbungen wird auf den 17. Dezember 2018 festgelegt.
- Der Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder wird auf den 31. Dezember 2018 festgelegt.
Informationsphase
Der Landesvorstand hat am 12.11.18 die Mitgliederbasis und Kreisverbände gemäß § 3 (2) UrabStO über die Einleitung der Urabstimmung durch das erfolgreiche Verlangen der o.g. Gremien informiert. Gleichzeitig wurden die Mitglieder aufgefordert, ggf. ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 17. Dezember 2018 einzureichen.
Bewerbungen auf die Position der Spitzenkandidat*innen können gemäß § 5 (1) UrabStO bis zum 17. Dezember 2018 23:59 Uhr in Textform bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Bis zu diesem Tag muss zudem das Votum eines Kreisverbandes vorliegen. Jeder Kreisverband kann maximal ein Votum vergeben.
Von der Landesgeschäftsstelle wird eine Formatvorlage für die Bewerbung und die Voten zur Verfügung gestellt.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Bewerbungsschluss gemeinsam in geeigneter Form im Internet veröffentlicht und gemäß §5 (2) UrabStO allen Kreisverbänden zur Verfügung gestellt.
Organisation
Die Verantwortung für die Durchführung der Urwahl übernimmt Petra Budke. Martin Kündiger ist Urwahlmanager.
Als unabhängiges Urwahlbüro werden Cornelia Behm, Peter Schüler, Marie Schäffer und Ruth Wagner benannt. Sie kontrollieren die Unabhängigkeit des Verfahrens. Sie entscheiden über die Gültigkeit der Bewerbungen, prüfen die Wahlunterlagen und das Auszählungskonzept und entscheiden über die Gültigkeit von Stimmzetteln.
Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder ist der 31. Dezember 2018.
Diskussionsphase
Die Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf Urwahlforen sowie auf der Landesdelegiertenkonferenz in Wildau und im Internet ein Bild von den Bewerber*innen zu machen.
Die Urabstimmungsbriefe werden gemäß §6 (2) UrabStO am 14. Januar 2019 an die Mitglieder versandt. Sollten Mitglieder ihren Urabstimmungsbrief nicht erhalten haben, gibt es bis zum 30. Januar 2019 die Möglichkeit, den Brief erneut zugesandt zu bekommen.
Durchführung der Urabstimmung
Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist gemäß §6 (5) UrabStO der 12. Februar 2019 23:59 Uhr.
Auswertung der Urabstimmung
Die Auszählung der Urabstimmung beginnt gemäß §8 (1) UrabStO am 13. Februar 2019. Die Auszählung ist mitgliederöffentlich. Das Ergebnis der Urabstimmung wird nach Abschluss der Auszählung unverzüglich veröffentlicht.