Wenn das Gremium das gesamte Land Brandenburg abbilden soll, müssen die berlinfernen Regionen angemessen vertreten sein. Da der Masstab dafür die Zugehörigkeit der MitgliederInnen zu KV ist, bedeutet dies, dass die KV, deren Gebiet nicht an Berlin grenzt (immerhin 9 von 18) mit einer relevanten Zahl von Delegierten im LPR vertreten sind. Die Frage, ob noch ein Speckgürtel-KV im Gremium fehlt, ist demgegenüber zweitrangig.
Der zweite Satz kann schränkt zwar die Wahlfreiheit von MitgliederInnen aus KV ein, welche schon durch viele von Amts wegen vertretene Personen vertreten ist, soll aber die Übermacht einzelner KV bzw. einer kleinen Gruppe von diesen im LPR und damit einseitige Diskussionen und Beschlüsse verhindern
Um Pattsituationen zu vermeiden, sollte eine ungerade Zahl von Stimmen angestrebt werden. Und ein nur vierteljährlich tagendes Gremium muss nicht gar zu klein geraten.
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