Ersetzt den ÄA50: nach Diskussion in der LAG Demokratie & Recht
Welche Konsequzenzen hat die Formulierung "2 Jahre" und "parallel zum Landesvorstand", was gilt. wenn der Landesvorstand vorzeitig zurücktritt? Muss dann das Gremium neu gewählt werden (weil "parallel zum Landesvorstand") oder sind alle außer den Vorsitzenden im Amt (weil "2Jahre"), und die Vorsitzenden werden dann nachgewählt ? Wer leitet dann? Gerade für Krisenzeiten macht man ja Satzungen, da sollte das klar geregelt sein.
Die Festlegung "parallel zum Landesvorstand" regelt das klar.
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