Entscheidungen von Politiker/-innen sind oft gegenwartsbezogen. Politiker/-innen wollen gewählt werden und orientieren sich deshalb bei ihren Entscheidungen vor allem an den Bedürfnissen aktueller Zielgruppen und Wählerschaften. Zukünftige Generationen haben keine Stimme.
Gleichzeitig müssen Politiker/-innen und deren Wähler/-innen altersbedingt die langfristigen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und Handlungen nicht selbst tragen (Bsp. Energiepolitik). Die Lebensbedingungen zukünftiger Generationen sind davon oft dramatisch und irreparabel negativ beeinflusst. Generationengenerechte Entscheidungen, auch wenn sie unter Umständen den Wohlstand und die Bequemlichkeit aktueller Generationen einschränken, sind dann wahrscheinlich, wenn Politiker/-innen durch das Gesetzt zu entsprechendem Verhalten verpflichtet sind und Pflichtverletzungen wirksam eingeklagt werden können.
Der aktuelle Artikel 39 der LV benennt zwar den Umweltschutz als erstrebenswertes Ziel, bleibt an vielen Stellen jedoch unkonkret und formuliert kaum spezifische Pflichten aus denen konkrete Rechte abgeleitet werden können. Dadurch lässt sich für zukünftige Generationen der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen nur unzureichend gewährleisten.
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