Um als Öko-Landwirt*in Zahlungen aus dem KULAP-Programm des Landes Brandenburg zu erhalten muss man mindestens 0,5 Großvieheinheiten (entspricht z.B. 0,5 Mutterkuh) pro Hektar vorweisen. Für weitere Fördermaßnahmen, die primär dafür da sind extensive Bewirtschaftung zu entlohnen (spähte Mahd, keine Mineraldünung) gibt es in Brandenburg ähnliche MIndesttiervorgaben. Auch wenn es sicherlich Konsens ist, dass wir Weidetierhaltung begrüßen ist es insbesondere ökologisch fragwürdig Tiere zur Voraussetzung für Förderung zu machen. Dies behindert vor allem Landwirt*innen mit kleinen Flächen, die diese nur im Nebenerwerb bewirtschaften. Für diese ist der Aufwand und die Verantwortung von 24/7/365 des Haltens von Tieren einfach zu groß.
Programm-Antrag: | Weil gutes Korn nicht vom Himmel fällt: Landwirtschaft |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND (dort beschlossen am: 15.11.2018) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 16.11.2018, 20:53 |
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