Die Überschwemmungsgebiete sind nach Europäischer Hochwasserrisikomanagementplanung bereits ausgewiesen. Wir müssen uns nach europäischen Recht richten und auf den jetzt vorhandenen fachlichen Grundlagen aufbauen. Was hier beschrieben wird ist die Entwicklung der Auen und das sollte dann auch so benannt werden. Und das ist nicht in 5 Jahren zu schaffen.
Im letzten Absatz habe ich die vordringlichen Aufgabnen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beschrieben, da sie sonst nirgends im Text zu finden sind. Das ist jetzt mein zweiter Anlauf für dieses wichtige Thema und ich bitte darum, diesen Absatz nicht wieder ohne Rücksprache zu streichen.
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