Gerade Alleinerziehende können bestimmte Berufe mit Schichtdiensten häufig nicht ausüben, weil sie schlicht für ihre Kinder keine Abend- oder Frühmorgenbereuung organisieren können. HIer gilt es, wenigstens in vertretbaren Entfernungen ein Schwerpunktangebot für Betreuung zu schaffen, dessen Mehrbedarfe dann vom Land zu tragen sind.
| Programm-Antrag: | Auf den Anfang kommt es an: Kinder, Jugend und Familie |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Michel |
| Status: | Behandelt |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 17.11.2018, 08:46 |
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