Programm-Antrag: | Ideenschmiede und Zukunftslabor: Wissenschaft und Hochschule |
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Antragsteller*in: | Martin Bär (Potsdam KV) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä292 zu 2.3 |
Eingereicht: | 16.11.2018, 15:22 |
Ä183 zu 2.3: Ideenschmiede und Zukunftslabor: Wissenschaft und Hochschule
Verfahrensvorschlag zu Ä292: Antragstext
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Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden.
Wir setzen uns für eine partizipatorisch-demokratische Kultur an den Hochschulen ein. Für Studierende soll die Hochschule ein Ort sein, an dem sie auch gesellschaftliche Kompetenzen erlangen. Wir setzen uns daher für ein gesellschaftspolitisches Mandat der Studierendenschaften ein, wie es z.B. in Berlin gilt. Es darf Studierendenschaften nicht verboten werden, Position zu gesellschaftspolitischen Fragen zu beziehen.
Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können und mehr Mitbestimmung bekommen.
Die Senate und Fakultäts- bzw. Fachbereichsräte müssen viertelparitätisch besetzt werden. Für Angelegenheiten, die eine professorale Mehrheit vorsehen, können die paritätisch besetzten Kerngremien durch ein erweitertes Gremium ergänzt werden. Die professorale Mehrheit wird momentan auf viele Tatbestände ausgedehnt, wo dies rechtlich nicht erforderlich ist. Grundsätzlich ist es auch an der Zeit, nach 40 Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 zur professoralen Mehrheit zu überprüfen.
Zudem müssen auch die Hochschulverträge bzw. Zielvereinbarungen in Zukunft demokratisch an den Hochschulen legitimiert werden und nicht allein durch die Hochschulleitungen ausgehandelt werden.
Antragstext
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Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden. Wir stehen für eine demokratisch verfasste Hochschule und wollen mehr Mitbestimmung für die akademische Selbstverwaltung ermöglichen. Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können.
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Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden.
Wir setzen uns für eine partizipatorisch-demokratische Kultur an den Hochschulen ein. Für Studierende soll die Hochschule ein Ort sein, an dem sie auch gesellschaftliche Kompetenzen erlangen. Wir setzen uns daher für ein gesellschaftspolitisches Mandat der Studierendenschaften ein, wie es z.B. in Berlin gilt. Es darf Studierendenschaften nicht verboten werden, Position zu gesellschaftspolitischen Fragen zu beziehen.
Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können und mehr Mitbestimmung bekommen.
Die Senate und Fakultäts- bzw. Fachbereichsräte müssen viertelparitätisch besetzt werden. Für Angelegenheiten, die eine professorale Mehrheit vorsehen, können die paritätisch besetzten Kerngremien durch ein erweitertes Gremium ergänzt werden. Die professorale Mehrheit wird momentan auf viele Tatbestände ausgedehnt, wo dies rechtlich nicht erforderlich ist. Grundsätzlich ist es auch an der Zeit, nach 40 Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 zur professoralen Mehrheit zu überprüfen.
Zudem müssen auch die Hochschulverträge bzw. Zielvereinbarungen in Zukunft demokratisch an den Hochschulen legitimiert werden und nicht allein durch die Hochschulleitungen ausgehandelt werden.
Antragstext
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Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden. Wir stehen für eine demokratisch verfasste Hochschule und wollen mehr Mitbestimmung für die akademische Selbstverwaltung ermöglichen. Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können.
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Hochchulen als Orte gelebter Demokratie
Wir werden eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) auf den Weg bringen, das die Autonomie der Hochschulen stärkt, ihnen neue Eigenverantwortlichkeiten gibt, ihre eigenen demokratischen Entscheidungsprozesse fördert und die Abhängigkeit von Ministerien mindert. In Zukunft sollen die Hochschulen die "Dienstherren" der Professor*innen sein, nicht das Land. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und den Tariferhöhungen sitzen bleiben. Jedoch dürfen dabei die Hochschulen, solange sie noch nicht die Tarifhoheit besitzen, nicht auf den Pensionslasten und Tariferhöhungen sitzen bleiben. Das Land soll sich auf die Wissenschaftsverwaltung, auf Koordination und Rechtsaufsicht beschränken. Wenn das Land den Hochschulen Aufgaben überträgt, dann sollen die beim Land frei gewordenen Personalstellen auf die Hochschulen verteilt werden. Wir stehen für eine demokratisch verfasste Hochschule und wollen mehr Mitbestimmung für die akademische Selbstverwaltung ermöglichen. Alle vier Statusgruppen – Studierende, akademischer Mittelbau, Professor*innen und nichtwissenschaftliches Personal – sollen die Hochschule aktiv mitgestalten können.
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