Programm-Antrag: | Chancen für alle: Faire Arbeit |
---|---|
Antragsteller*in: | Kreisverband Oberhavel (dort beschlossen am: 05.11.2018) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.11.2018, 11:20 |
Ä58 zu 2.4: Chancen für alle: Faire Arbeit
Antragstext
Von Zeile 13 bis 14:
Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist besonders schwierig. Arbeitsmarktprogramme, die diesen Menschen lediglich eine kurzfristige Beschäftigung auf dem „zweiten“ oder „dritten“ Arbeitsmarkt ermöglichen, haben sich im Land Brandenburg als nicht zielführend erwiesen. Im Gegenteil, viele der Teilnehmenden der ehemaligen Maßnahmen standen wegen der fehlenden Nachhaltigkeit der Programme bald wieder ohne Arbeit da. Wir möchten, dass für diese Menschen Arbeit öffentlich durch Programme gefördert wird. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Mit einem Passiv-Aktiv-Transfer werden ALG II und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umgewandelt. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Wir werden uns gegenüber der kommunalen Ebene und im Bund für die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen.Arbeitsmarktprogramme,
die auf die Förderung und Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt abzielen unterstützen wir. Dazu zählen wir auch die Möglichkeit des „Sozialen Arbeitsmarkts“, bei dem Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen Lohnkostenzuschüsse erhalten. Wichtig für den Erfolg dieser Maßnahme ist ein begleitendes Coaching und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten mit dem Ziel der Integration in den „ersten“ Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen unterstützen wir, in dem wir uns für die Bereitstellung ausreichend qualifzierten Personals einsetzen und ggf. zusätzliche Mittel für betriebsnahe Weiterbildung bereitstellen.
Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Die bestehende Maßnahme „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ möchten wir fortführen.
Von Zeile 13 bis 14:
Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist besonders schwierig. Arbeitsmarktprogramme, die diesen Menschen lediglich eine kurzfristige Beschäftigung auf dem „zweiten“ oder „dritten“ Arbeitsmarkt ermöglichen, haben sich im Land Brandenburg als nicht zielführend erwiesen. Im Gegenteil, viele der Teilnehmenden der ehemaligen Maßnahmen standen wegen der fehlenden Nachhaltigkeit der Programme bald wieder ohne Arbeit da. Wir möchten, dass für diese Menschen Arbeit öffentlich durch Programme gefördert wird. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Mit einem Passiv-Aktiv-Transfer werden ALG II und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umgewandelt. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Wir werden uns gegenüber der kommunalen Ebene und im Bund für die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen.Arbeitsmarktprogramme,
die auf die Förderung und Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt abzielen unterstützen wir. Dazu zählen wir auch die Möglichkeit des „Sozialen Arbeitsmarkts“, bei dem Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen Lohnkostenzuschüsse erhalten. Wichtig für den Erfolg dieser Maßnahme ist ein begleitendes Coaching und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten mit dem Ziel der Integration in den „ersten“ Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen unterstützen wir, in dem wir uns für die Bereitstellung ausreichend qualifzierten Personals einsetzen und ggf. zusätzliche Mittel für betriebsnahe Weiterbildung bereitstellen.
Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Die bestehende Maßnahme „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ möchten wir fortführen.
Kommentare