Die generalisierte Pflegeausbildung ab 2020 wird die spezifischen Unterschiede zwischen der Kranken- und Altenpflege verwischen. Zudem sind die dann allgemein ausgebildeten PflegerInnen viel flexibler im Einsatz. Die Befürchtung ist, dass damit gerade die notwendige Altenpflegeausbildung noch mehr leiden wird. Deshalb muss bei Beibehalten dieses Gesetzes wenigstens auf Landesebene hier ein besonderer Anreiz für Altenpgflegeberufe geschaffen werden.
Obwohl weder Auszubildende noch Mitarbeitende der Pflegedienstleitungen 1:1 als vollwertige Mitarbeitende an den zu Pflegenden angesehen werden können, werden sie in den Pflegeschlüssel so aufgenommen. Das führt zu Verwerfungen, weil die dafür angesetzte Arbeitszeit den Pflegenden vor Ort fehlt. Es wird hier schlichtweg gespart; gespart an den zu Pflegenden
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