Wenn wir der Auffassung sind, dass für Privatisierungen von Landeseigentum (sofern sie nach unseren Vorstellungen nicht generell ausgeschlossen werden sollen) eine besonders hohe Hürde errichtet werden soll, dann sollten wir hierfür generell eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament einfordern. Von obligatorischen Referenden über Parlamentsentscheidungen, zumal wie vorgeschlagen in einer solchen Zwischenklasse (bei Abstimmungsergebnissen im Landtag zwischen 50+1 und 66 2/3 Prozent) sollten wir besser die Finger lassen. Die Volksgesetzgebung im Rahmen von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ist ein hohes Gut, sie steht aber nach Artikel 75 der Brandenburger Verfassung gleichberechtigt neben den Entscheidungen des Parlaments und vice versa. Entscheidungen des Parlaments unter Zustimmungsvorbehalt in einem Referendum zu stellen heißt diese Gleichberechtigung aufzukündigen und erforderte auf jeden Fall eine Verfassungsänderung. Zu befürchten ist dann aber, dass hier eine Türe für viel weitergehende Begehrlichkeiten populistisch ausgerichteter Strömungen und Parteien zur Entmachtung des Parlaments geöffnet wird, die wir, wenn überhaupt, dann nur mit Mühe wieder geschlossen bekommen.
P. S. Der stehen bleibende Satz zur erforderlichen 2/3-Mehrheit bei Privatisierungen sollte dann an eine passendere Stelle verschoben werden (z. B zu Haushalt und Finanzen).
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