Zur Vermittlung eines Gefühls der Sicherheit gibt es viele sinnvolle Maßnahmen: Aufklärung über die tatsächliche Verbrechensrate, Präsenz von Ansprechpartner*innen und sinnvolle bauliche Gestaltung (z.B. gute Ausleuchtung) können bspw. Alle dazu beitragen. Eine Überwachungsmaßnahme, die alle Vorbeikommenden betrifft ist dafür nicht nötig und daher auch nicht verhältnismäßig.
Die Aufklärung von Straftaten kann zwar durch Videoüberwachung erleichtert werden, wie es insbesondere in einzelnen spektakulären und umfänglich publizierten Fällen passiert ist. Allerdings ist dies z.B. aufgrund von Vermummung oder schlechter Bildqualität bei Weitem nicht immer der Fall. Vor allem aber ist es vorzuziehen, dass Ansprechpartner*innen vor Ort sind, um Straftaten von vornherein zu verhindern, Opfern zu helfen und Täter*innen wenn möglich direkt zu stellen.
Darüber hinaus kann die Formulierung "an neuralgischen Orten mit erhöhtem Gefahrenpotential" beliebig weit ausgelegt werden, sodass z.B. in Innenstadtbereichen doch eine fast flächendeckende Überwachung entstehen würde. Daher wird die Streichung beantragt.
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