Handgranaten ist unpräzise, es geht um das Verbot von Sprenggranaten, nichtlethale Blendgranaten werden dagegen regelmäßig eingesetzt (z.B. bei Geiselnahme). Der bisherige Satz "Dafür gibt es andere Spezialeinheiten " ist unzutreffend. Da wir den Einsatz der Bundeswehr im Inland strikt ablehnen, können nur Spezialeinheiten der Bundespolizei und der Landespolizeien gemeint sein, zu deren Aufstellung die Länder seit 1974 verpflichtet sind.
Programm-Antrag: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Axel Vogel (Barnim KV) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Handgranaten statt Sprenggranaten |
Eingereicht: | 16.11.2018, 13:33 |
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