Änderungen von 3.4 zu 3.4NEU
Ursprüngliche Version: | 3.4 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 18:20 |
Neue Version: | 3.4NEU |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 28.01.2019, 13:40 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 3 bis 7 einfügen:
Repräsentative Demokratie weiter entwickeln
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben, denn trotz aller Unkenrufe funktioniert sie sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind. Ganz im Gegenteil: Sie sind notwendig. Die Unterrepräsentanz bestimmter Teile der Bevölkerung, geringe Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments sowie mangelnde Möglichkeiten zur Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren wollen wir angehen. Wir wollen das Wahlrecht dahingehend reformieren, dass zum einen eine 50-prozentige Repräsentanz von Frauen im Parlament sichergestellt wird. Zum anderen sollen die Menschen über offene Listen und Rangfolgewahlverfahren mehr Einfluss auf die konkrete personelle Zusammensetzung des Landtags haben. Wir wollen eine Debatte über die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre anstoßen. Damit würde sichergestellt, dass die erste Wahl in allen Fällen noch während der Schulzeit stattfindet, und diese schulisch begleitet werden könnte. Untersuchungen betonen, dass die Teil- oder Nichtteilnahme an der ersten Wahl entscheidend für die Teilnahme an weiteren Wahlen ist. Bürgermeister*innen sowie Landrätinnen und Landräte wollen wir parallel zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen wählen und die Amtszeiten synchronisieren. Stichwahlen und Mindestquoren wollen wir abschaffen und stattdessen ein Rangfolgeverfahren einführen. Gewählte Beiräte sollen in den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen ein aktives Teilnahmerecht erhalten.
Bei der Gesetzgebung wollen wir die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehört Werdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen wichtige Gesetzesvorschläge der Regierung auf einem zentralen Beteiligungsportal im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung kommentieren können. Das zuständige Ministerium gibt nach einer Sichtung eine zusammenfassende Stellungnahme ab, die auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht wird. In Workshops, Bürgerdialogen, Bürgerforen und Bürgerpanels, Runden Tischen, World-Cafés u.a. werden Betroffene oder zufällig ausgewählte Bürger*innen einbezogen und können die Gesetzesentwürfe diskutieren und Vorschläge und Hinweise sammeln. Wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass diese auch aktiv in das Verfahren einbezogen werden. Ein*e Staatssekretär*in für Bürgerbeteiligung verantwortet das Ganze und weist potentiell Interessierte aktiv auf laufende Beteiligungsverfahren hin. Wir wollen dies in eine Gesamtstrategie einbetten, welche die Anregungen der Bürger*innen mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf dem Beteiligungsportal zusammenführt. Alle öffentlichen Ausschuss- und Plenums-Sitzungen sollen durch einen Livestream auch im Internet verfolgbar sein, wie es in einigen Gemeinden bereits der Fall ist.
Von Zeile 9 bis 10 löschen:
Die auch von uns angeschobenen Verbesserungen der letzten Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die direkte Demokratie in Brandenburg immer noch deutlich schwerer hat als in anderen Bundesländern. Wir wollen die Themenausschlusskataloge weiter entschlacken, Hürden senken, die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren zulassen und Volksbegehren und -Entscheiden eine Kampagnenkostenersattung von 25 Cent je Stimme bewilligen. Auf der kommunalen Ebene wollen wir insbesondere die Möglichkeit auch über Themen der Bauleitplanung abzustimmen schaffen und die Fristen für Bürgerbegehren gegen Entscheidungen der Kommunalvertretungen verlängern. Sollte es zu Privatisierungen von landesweiter Bedeutung kommen, wollen wir dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorschreiben. Sollten diese lediglich mit einfacher Mehrheit zustande kommen, müsste ein dann obligatorischer Volksentscheid dem zustimmen. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren. Termine von Abstimmungen und Wahlen wollen wir nach Möglichkeit zusammenlegen. Bürgerbegehren wollen wir auch auf Orts- und Stadteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese Ebene bezieht.