Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Anträge Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Potsdam-Mittelmark (dort beschlossen am: 13.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | zurückgezogenErklärung: Der Antrag wurde zurückgezogen und auf wird auf der nächsten LDK erneut eingebracht. |
Eingereicht: | 26.10.2018, 01:06 |
V2: Evaluierung der Arbeit des Landesschiedsgerichtes
Antragstext
Die LDK setzt eine Arbeitsgruppe ein, welche die Arbeit des Landesschiedsgerichtes evaluieren und darüber zur nächsten LDK berichten soll. Der Arbeitsgruppe gehören zwei Delegierte der LDK, eine Vertreter*in des Landesvorstandes, ein gewähltes Mitglied des Landesschiedsgerichtes sowie eine weitere Person an, die Erfahrungen mit Schiedsgerichten hat. Die LDK beruft unmittelbar, Landesvorstand und Landesschiedsgericht umgehend und die letzte Person wird durch den Landesvorstand bestimmt.
Evaluiert werden sollen Schiedsgerichtsordnung und ihre “Instrumente”, die Zahl der Verfahren, die Verfahrensdauer, die Quote von beigelegten und entschiedenen Verfahren, Aufwand für die Mitglieder des Schiedsgerichts und weitere Gesichtspunkte nach Entscheidung der Arbeitsgruppe.
Aus der Evaluation leitet die Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Stärkung der Arbeitsfähigkeit oder eine Anpassung der Schiedsgerichtsordnung ab.
Begründung
Das Landesschiedsgericht hat eine wichtige Aufgabe zur Klärung von Streitigkeiten innerhalb der Gliederungen und Personen unserer Partei. Da ist es wichtig und notwendig, dass dieses Gericht motiviert und arbeitsfähig ist sowie die Parteibasis das Gericht schätzt und seine Beschlüsse anerkennt.
Wie sieht die Arbeit des Landesschiedsgerichts tatsächlich aus? Welche Entscheidungen können getroffen werden? Muss es immer ein Urteil sein?
Beim Antragsteller trat in letzter Zeit vermehrt Unmut auf wegen
langer Verfahrensdauer (Das Gebot der Beilegung verzögerte ein Verfahren so lange, dass die streitenden Parteien die Parteiarbeit nicht mehr effizient ausüben konnten.)
fehlender Anwesenheit der Vorsitzenden bei den (Wahl-) LDK (Schon mehrfach wurde darum gebeten, dass die Vorsitzenden auf den LDK Präsenz zeigen. Dies war oftmals nicht möglich.)
geringe Bereitschaft zur Kandidatur (Der Antragsteller hatte schon vor der letzten Wahl erwogen, die Wahl zum Schiedsgericht von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil lediglich eine Kandidatur bekannt war. Erst in letzter Minute wurden mehrere Kandidat*innen, teils in Abwesenheit, präsentiert. Eine Kandidatur wurde zurückgezogen, weil sie nicht zugesagt war.)
Der Antragsteller will nicht in Abrede stellen, dass das Landesschiedsgericht effektive, erfolgreiche und wichtige Arbeit leistet. Im Zuge der beantragten Evaluation soll darüber gesprochen werden und mit dem Bericht die Information der Parteibasis gestärkt werden.
Unterstützer*innen
Zustimmung
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä146 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.11.2018), Eingereicht)
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