Auch in anderen bündnisgrünen Landesverbänden gibt es kritische Diskussionen über die Rolle der Schiedsgerichte und deren Ordnungen. Es gibt an vielen Orten eine gewisse Unzufriedenheit mit den Verfahren und den Entscheidungen, auch und gerade deshalb, weil die bisherigen Instrumente der Schiedsgerichte oft nicht das hergeben, was gebraucht wird. Eine der übergeordneten Fragen ist deshalb, ob die „Instrumente“ erweitert werden müssten oder ob es in vielen Fällen nicht andere Instanzen, Gremien, Institutionen o.ä. braucht und welche das sein könnten.
Diese Diskussion wird gerade bundesweit geführt, Anfang November 2018 gab es dazu ein Treffen der Vorsitzenden der Landesschiedsgerichte. Insgesamt wird die bisherige Rolle zunehmend hinterfragt und der Auftrag der Schiedsgerichte auch in einer Mediationsrolle, Beratung und Konfliktlösung gesehen. Bisher passen die Instrumente dafür nicht. Zunehmend geht aber die Erwartung der Konfliktparteien in diese Richtung. Der LV Niedersachsen erstellt gerade stellvertretend für alle eine Übersicht der Schiedsgerichtsordnungen und Instrumente für eine größere Evaluation.
Wir als LV Brandenburg sollten uns an dieser Diskussion beteiligen. Die Anzahl der Verfahren in Brandenburg selbst ist zu gering, um davon etwas ableiten zu können. In den letzten Jahren gab es lediglich drei Verfahren. Zwei davon haben zum Ausschluss eines Mitglieds geführt. Bei einem Verfahren wurde der Antrag an das Schiedsgericht zurückgezogen. Statt also eine Arbeitsgruppe mit der Evaluation dieser drei Verfahren zu beschäftigen, sollten wir unsere Erfahrungen in den bundesweiten Prozess einbringen.
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