Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzung |
Antragsteller*in: | Grüne Jugend Brandenburg (dort beschlossen am: 26.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.10.2018, 00:38 |
S4: Frischer Wind in den Landtag!
Antragstext
Einfügen in §14 Unvereinbarkeitsregeln
(4) Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch nie einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 und den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werden.
Begründung
Neue Perspektiven einbringen und die bestehenden Strukturen wachrütteln: Das ist eine Aufgabe, die Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg in Parlamenten und der Gesellschaft gerne und gut erfüllt und seit jeher auch Leitbild unserer Arbeit ist. Um das weiterhin zu tun, braucht es frischen Wind in Form von neuen Gesichtern und möglichst wenig festgefahrene Strukturen.
Um sicherzustellen, dass Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg vielfältig, innovativ und bunt bleibt, muss Wechsel unsere parlamentarische Arbeit beleben. Daher beantragen wir eine Neuenquote, wie andere Landesverbände sie in ähnlicher Weise schon haben.
Änderungsanträge
- Ä125 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2018), Eingereicht)
Kommentare
Mathias Raudies:
Großes Dankeschön an unsere Grüne Jugend für diesen Antrag
René Trocha: