Antrag (S): | Frischer Wind in den Landtag! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2018) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) |
Eingereicht: | 15.11.2018, 18:15 |
Ä125 zu S4: Frischer Wind in den Landtag!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 2:
(4)[Leerzeichen]
Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch nie einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 unddürfen auf jedem dritten Platz nur solche Kandidat*innen antreten, sofern die Quote zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werdenPlatz antreten, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
Antragstext
In Zeile 2:
(4) Absatz 3 wird gestrichen. Dafür wird ein neuer Absatz eingefügt:
Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch niekeine komplette Legislaturperiode einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 unddürfen auf jedem dritten Platz nur solche Kandidat*innen antreten, sofern die Quote zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werdenPlatz antreten, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
In Zeile 2:
(4)[Leerzeichen]
Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch nie einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 unddürfen auf jedem dritten Platz nur solche Kandidat*innen antreten, sofern die Quote zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werdenPlatz antreten, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
Antragstext
In Zeile 2:
(4) Absatz 3 wird gestrichen. Dafür wird ein neuer Absatz eingefügt:
Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch niekeine komplette Legislaturperiode einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 unddürfen auf jedem dritten Platz nur solche Kandidat*innen antreten, sofern die Quote zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werdenPlatz antreten, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
In Zeile 2:
(4) Absatz 3 wird gestrichen. Dafür wird ein neuer Absatz eingefügt:
Neuenquote: Bei der Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen sowie der Landeslisten für die Bundestagswahlen durch die Landesdelegiertenkonferenz ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Kandidat*innen besetzt wird, die noch niekeine komplette Legislaturperiode einem hauptamtlichen Parlament (Landesparlament eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Dafür muss mindestens einer der drei Plätze 1-3, der Plätze 4-6, der Plätze 7-9 unddürfen auf jedem dritten Platz nur solche Kandidat*innen antreten, sofern die Quote zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den weiterfolgenden Trios mit einem neuen Menschen besetzt werdenPlatz antreten, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
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