Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3.3. Weltoffen (Kapitel und Projekte) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 25.11.2018 |
Eingereicht: | 21.12.2018, 22:42 |
Antragshistorie: | Version 1 |
(Projekt) Transparenzgesetz einführen, Informationen zugänglich machen
Beschlusstext
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle Verwaltungsdaten sowie Verträge, Regierungsdokumente oder Gutachten, die keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen (z.B. personenbezogen oder als geheim eingestuft) sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von
Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.