Fütterung von Niederwild (Hasen, die meisten Vögel, Fuchs) ist momentan generell erlaubt. Die Fütterung von Schalenwild (Schweine, Reh-/Rotwild) ist zwar verboten, kann aber in sogenannten Notzeiten durch die untere Jagdbehörde sogar verpflichtend angeordnet werden. In Zeiten von intensiver Landwirtschaft und damit einhergehenden übermäßigen Futterangebot für die meisten Wildtiere ist es ökologisch nicht sinnvoll diese hohen Tierbestände weiter durch Fütterung zu stützen.
Programm-Antrag: | Schützen, was uns am Leben hält: Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | Martin Wandrey (Havelland KV) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 16.11.2018, 21:12 |
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Axel Vogel: