Programm-Antrag: | Modern, effizient, bürgernah: Verwaltung, Finanzen, Kommunales |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Oberhavel (dort beschlossen am: 05.11.2018) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 10.11.2018, 11:10 |
Ä57 zu 3.6.: Modern, effizient, bürgernah: Verwaltung, Finanzen, Kommunales
Antragstext
Nach Zeile 15 einfügen:
Den somit gerechter und auskömmlicher finanzierten Städten und Gemeinden wollen wir es frei stellen, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil staatlicher Daseinsvorsorge. In der Regel sollte dies daher nicht durch Beiträge der Anlieger sondern über Steuern finanziert werden. Die grundhafte Erneuerung vorhandener Straßen gehört für uns ausdrücklich dazu.
Verwaltung modernisieren
Die Landespolitik hat es bisher versäumt, die Verwaltung modern aufzustellen und auszustatten und Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten. Wir wollen die Verwaltung fit für den demographischen Wandel machen und modernisieren. Starke Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen in Zukunft das Eingangstor zur gesamten Kommunalverwaltung sein, also auch für Angebote der Kreisverwaltung. Beim neu eingeführten Mitverwaltungsmodell, bei dem eine Gemeinde durch eine andere mitverwaltet wird, sehen wir erhebliche Legitimationsprobleme und lehnen es daher ab. Gemeinsam mit den neuen Chancen des E-Government wollen wir so eine möglichst wohnortnahe Verwaltung aus einer Hand schaffen – mit kurzen Wegen für die Bürger*innen. Der Gang zum Amt wird damit in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln insgesamt schneller, kostengünstiger und transparenter. Die anstehende Digitalisierung von immer mehr Verwaltungsvorgängen wollen wir nutzen, um die Transparenz zu stärken. Im
Rahmen eines Transparenzgesetzes wollen wir ein zentrales Datenportal einrichten, in welchem alle nicht-personenbezogenen oder als vertraulich eingestuften Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich abrufbar sind (Open Data-Portal). Bei der Modernisierung der Verwaltung sind für uns Barrierefreiheit, Informationssicherheit und Datenschutz zwingende Voraussetzungen.
Die Verwaltungsstrukturen im Land wollen wir langfristig so ordnen, dass die staatlichen Aufgaben auf allen Ebenen dauerhaft finanzierbar bleiben. Wichtig ist uns hierbei, dass die kulturelle Identität der kleineren Städte und Dörfer erhalten bleibt und gefördert wird. Zwangsfusionen von Gemeinden sind nicht nötig und werden von uns abgelehnt. Freiwillige Zusammenschlüsse wollen wir auch weiterhin unterstützen. Perspektivisch wollen wir alle Ämter zur brandenburgischen Verbandsgemeinde weiterentwickeln, mit direkt gewählten Bürgermeister*innen und Verbandsgemeindevertretungen. Deutlich ausweiten wollen wir die demokratischen Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger*innen. Mit Berlin wollen wir die Zusammenarbeit deutlich ausweiten. Während das gemeinsame Tarifgebiet des VBB oder der Rundfunk Berlin-Brandenburg gute Beispiele der Zusammenarbeit abgeben, gibt es in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Energie Nachholbedarf. Ein gemeinsames Bundesland Brandenburg-
Berlin sehen wir grundsätzlich positiv, dieses kann es aber nur geben, wenn die Bevölkerung beider Länder in einem Volksentscheid die Fusion befürwortet. Voraussetzung ist, dass die zentralen Fragen - wie der Umgang mit der milliardenschweren Verschuldung beider Länder – vorab geklärt sind.
Nachhaltige Haushaltspolitik betreiben
Die gute Konjunktur der letzten Jahre wirkt sich auch auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte insgesamt sehr positiv aus. Alleine für den Landeshaushalt Brandenburg wird für 2020 ein Steuereinnahmenplus von mehr als einer Milliarde Euro gegenüber 2017 veranschlagt. Seit 2010 wurden keine neuen Schulden gemacht. Durch unerwartete Haushaltsüberschüsse konnte die Verschuldung zudem auf unter 18 Milliarden Euro leicht gesenkt und Rücklagen von über einer Milliarde Euro aufgebaut werden. Die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundeszuweisungen werden absehbar weiter steigen. Während für 2017 noch 8,5 Mílliarden Euro eingeplant wurden, wird dieser Betrag 2020 die 10 Milliarden-Grenze übersteigen.
Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht, dass die Landesregierung in den letzten Jahren nicht einmal den Werteverzehr bzw. die Abnutzung an der öffentlichen Infrastruktur ersetzt hat. Zugleich wurde durch jahrelangen massiven Personalabbau in Verwaltung, Polizei und Justiz des Landes deren Funktionieren gefährdet. Unverändert bedrohen Risiken wie langfristig wieder steigende Kreditzinsen oder die rapide anwachsenden Pensionslasten zukünftige Haushalte. Immer noch steht jede fünfte Kommune unter Haushaltsaufsicht, d.h. deren Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen sind nicht vorhanden. Ohne Finanzhilfen des Landes und einer Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs kommen sie nie auf einen grünen Zweig. Die Sicherstellung der hohen Rekultivierungskosten der Braunkohletagebaue bergen genauso wie mögliche Folgekosten für den künftigen Flughafen BER weitere finanzielle Risiken für den Landeshaushalt.
Auf der Ausgabenseite zeigt sich, dass die Ausgaben für Konsum und Verbrauch immer stärker ansteigen, die Investitionsquote dagegen seit Jahren sinkt. Öffentliche Investitionen, ein guter Zustand der Verkehrswege , der Grad der Digitalisierung und eine hohe Qualität der Bildungseinrichtungen sind aber wesentlich um die finanziellen Möglichkeiten des Landes auch morgen sicherzustellen oder auszuweiten. Zugleich steigen die Ausgaben für Personal, Pensionszahlungen und eingegangenen Versorgungsverpflichtungen. Unser Vorschlag, die durch Verbeamtungen eingesparten Rentenversicherungsbeiträge zur Pensionsvorsorge in die Schuldentilgung zu stecken wurde von der Landesregierung abgelehnt.
Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich wachsenden Hauptstadtregion und eines dauerhaft höheren Haushaltsrahmens können jetzt die Chancen viel stärker genutzt werden, um den sich abzeichnenden Risiken in der Zukunft erfolgreich begegnen zu können, ohne das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu gefährden. Wir wollen mehr Mittel für Qualitätsverbesserungen und den Einstieg in die Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung, für Bildung, Umwelt und Justiz zur Verfügung stellen. Zugleich benötigen wir deutlich mehr Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den Breitbandausbau. Die Kommunen in Brandenburg müssen ihre volle finanzielle Souveränität erlangen und im Berliner Umland das Wachstum meistern können. Wir wollen den Werteverzehr im Landeshaushalt transparent machen und dafür das Landesvermögen inventarisieren. Dadurch wird für später auch eine Umstellung der Buchführung auf ein Verfahren möglich, das die Entwicklung des öffentlichen Vermögens deutlicher darstellt (Ablösung der
Kameralistik durch Doppik). Die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung unterstützen wir, uns ist es aber auch wichtig, die Tilgung der Altschulden nach klaren Regeln voranzutreiben. Die Gelder im Pensionsfonds des Landes wollen wir nachhaltig anlegen. Um transparent zu machen, wie die Geschlechter von den Ausgaben des Landes profitieren, wollen wir wie in Berlin die Auswirkungen der Mittelverwendung auf diese erkennbar machen ("Genderbudgeting").
Brandenburgs Kommunen auskömmlich finanzieren
Brandenburgs Kommunen erbringen täglich enorme Leistungen für die Dinge, die das Leben der Menschen vor Ort lebenswert machen: gute Kitas und Schulen, sauberes Trinkwasser, Müllbeseitigung, gepflegte Grünanlagen, Gesundheitsversorgung, die Gemeindebücherei, schnelles Internet, der Bus vom Dorf in die nächste Stadt und vieles mehr. All das sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise auch in Zukunft zuverlässig erbringen sollen. Die kommunale Finanzkraft ostdeutscher Kommunen lag 2016 jedoch nur bei durchschnittlich 56 Prozent der West-Kommunen. Dazu kommen die unterschiedlichen Entwicklungen der Kommunen innerhalb Brandenburgs, auf die die Kommunen nur wenig Einfluss haben. Derzeit befinden sich rund 20 Prozent der brandenburgischen Kommunen in der Haushaltssicherung, d.h. die Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen stehen nicht zur Verfügung. Hinzu kommen kommunale Kassenkredite von
knapp 750 Millionen Euro. Die rot-rote Landesregierung will das Problem mit einer höheren Verbundquote (Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes) lindern und hat angekündigt, den Soziallastenausgleich von 20 auf 60 Millionen Euro zu erhöhen. Letzteres ist bei einer Gesamtsumme von zwei Milliarden Euro aber viel zu wenig; der Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Kommunen kann mit beiden Maßnahmen alleine nicht gelingen. Hinzu kommt eine angestrebte Teilentschuldung der Kommunen mit besonders hohen Kassenkrediten, die wir für unzureichend halten. Wir wollen die kommunale Ebene dauerhaft besser finanzieren, indem wir nach dem Vorbild Thüringens den Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen über einen Bedarfsansatz ermitteln, die Ausgleichsmechanismen zwischen armen und reichen Kommunen stärken und an Stelle der sogenannten Einwohnerveredelung den Fokus auf die Zentrums- bzw. Dienstleistungsfunktion für das Umland setzen. Mit einer solchen nachhaltigen Finanzausstattung
der Kommunen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung wieder mit Inhalt füllen, die nötigen Finanzmittel für freiwillige Leistungen sicherstellen und damit die Kommunen als Basis unseres föderalen Staates stärken.
Den somit gerechter und auskömmlicher finanzierten Städten und Gemeinden wollen wir es frei stellen, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil staatlicher Daseinsvorsorge. In der Regel sollte dies daher nicht durch Beiträge der Anlieger sondern über Steuern finanziert werden. Die grundhafte Erneuerung vorhandener Straßen gehört für uns ausdrücklich dazu.
Nach Zeile 15 einfügen:
Den somit gerechter und auskömmlicher finanzierten Städten und Gemeinden wollen wir es frei stellen, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil staatlicher Daseinsvorsorge. In der Regel sollte dies daher nicht durch Beiträge der Anlieger sondern über Steuern finanziert werden. Die grundhafte Erneuerung vorhandener Straßen gehört für uns ausdrücklich dazu.
Verwaltung modernisieren
Die Landespolitik hat es bisher versäumt, die Verwaltung modern aufzustellen und auszustatten und Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten. Wir wollen die Verwaltung fit für den demographischen Wandel machen und modernisieren. Starke Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen in Zukunft das Eingangstor zur gesamten Kommunalverwaltung sein, also auch für Angebote der Kreisverwaltung. Beim neu eingeführten Mitverwaltungsmodell, bei dem eine Gemeinde durch eine andere mitverwaltet wird, sehen wir erhebliche Legitimationsprobleme und lehnen es daher ab. Gemeinsam mit den neuen Chancen des E-Government wollen wir so eine möglichst wohnortnahe Verwaltung aus einer Hand schaffen – mit kurzen Wegen für die Bürger*innen. Der Gang zum Amt wird damit in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln insgesamt schneller, kostengünstiger und transparenter. Die anstehende Digitalisierung von immer mehr Verwaltungsvorgängen wollen wir nutzen, um die Transparenz zu stärken. Im
Rahmen eines Transparenzgesetzes wollen wir ein zentrales Datenportal einrichten, in welchem alle nicht-personenbezogenen oder als vertraulich eingestuften Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich abrufbar sind (Open Data-Portal). Bei der Modernisierung der Verwaltung sind für uns Barrierefreiheit, Informationssicherheit und Datenschutz zwingende Voraussetzungen.
Die Verwaltungsstrukturen im Land wollen wir langfristig so ordnen, dass die staatlichen Aufgaben auf allen Ebenen dauerhaft finanzierbar bleiben. Wichtig ist uns hierbei, dass die kulturelle Identität der kleineren Städte und Dörfer erhalten bleibt und gefördert wird. Zwangsfusionen von Gemeinden sind nicht nötig und werden von uns abgelehnt. Freiwillige Zusammenschlüsse wollen wir auch weiterhin unterstützen. Perspektivisch wollen wir alle Ämter zur brandenburgischen Verbandsgemeinde weiterentwickeln, mit direkt gewählten Bürgermeister*innen und Verbandsgemeindevertretungen. Deutlich ausweiten wollen wir die demokratischen Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger*innen. Mit Berlin wollen wir die Zusammenarbeit deutlich ausweiten. Während das gemeinsame Tarifgebiet des VBB oder der Rundfunk Berlin-Brandenburg gute Beispiele der Zusammenarbeit abgeben, gibt es in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Energie Nachholbedarf. Ein gemeinsames Bundesland Brandenburg-
Berlin sehen wir grundsätzlich positiv, dieses kann es aber nur geben, wenn die Bevölkerung beider Länder in einem Volksentscheid die Fusion befürwortet. Voraussetzung ist, dass die zentralen Fragen - wie der Umgang mit der milliardenschweren Verschuldung beider Länder – vorab geklärt sind.
Nachhaltige Haushaltspolitik betreiben
Die gute Konjunktur der letzten Jahre wirkt sich auch auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte insgesamt sehr positiv aus. Alleine für den Landeshaushalt Brandenburg wird für 2020 ein Steuereinnahmenplus von mehr als einer Milliarde Euro gegenüber 2017 veranschlagt. Seit 2010 wurden keine neuen Schulden gemacht. Durch unerwartete Haushaltsüberschüsse konnte die Verschuldung zudem auf unter 18 Milliarden Euro leicht gesenkt und Rücklagen von über einer Milliarde Euro aufgebaut werden. Die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundeszuweisungen werden absehbar weiter steigen. Während für 2017 noch 8,5 Mílliarden Euro eingeplant wurden, wird dieser Betrag 2020 die 10 Milliarden-Grenze übersteigen.
Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht, dass die Landesregierung in den letzten Jahren nicht einmal den Werteverzehr bzw. die Abnutzung an der öffentlichen Infrastruktur ersetzt hat. Zugleich wurde durch jahrelangen massiven Personalabbau in Verwaltung, Polizei und Justiz des Landes deren Funktionieren gefährdet. Unverändert bedrohen Risiken wie langfristig wieder steigende Kreditzinsen oder die rapide anwachsenden Pensionslasten zukünftige Haushalte. Immer noch steht jede fünfte Kommune unter Haushaltsaufsicht, d.h. deren Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen sind nicht vorhanden. Ohne Finanzhilfen des Landes und einer Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs kommen sie nie auf einen grünen Zweig. Die Sicherstellung der hohen Rekultivierungskosten der Braunkohletagebaue bergen genauso wie mögliche Folgekosten für den künftigen Flughafen BER weitere finanzielle Risiken für den Landeshaushalt.
Auf der Ausgabenseite zeigt sich, dass die Ausgaben für Konsum und Verbrauch immer stärker ansteigen, die Investitionsquote dagegen seit Jahren sinkt. Öffentliche Investitionen, ein guter Zustand der Verkehrswege , der Grad der Digitalisierung und eine hohe Qualität der Bildungseinrichtungen sind aber wesentlich um die finanziellen Möglichkeiten des Landes auch morgen sicherzustellen oder auszuweiten. Zugleich steigen die Ausgaben für Personal, Pensionszahlungen und eingegangenen Versorgungsverpflichtungen. Unser Vorschlag, die durch Verbeamtungen eingesparten Rentenversicherungsbeiträge zur Pensionsvorsorge in die Schuldentilgung zu stecken wurde von der Landesregierung abgelehnt.
Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich wachsenden Hauptstadtregion und eines dauerhaft höheren Haushaltsrahmens können jetzt die Chancen viel stärker genutzt werden, um den sich abzeichnenden Risiken in der Zukunft erfolgreich begegnen zu können, ohne das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu gefährden. Wir wollen mehr Mittel für Qualitätsverbesserungen und den Einstieg in die Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung, für Bildung, Umwelt und Justiz zur Verfügung stellen. Zugleich benötigen wir deutlich mehr Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den Breitbandausbau. Die Kommunen in Brandenburg müssen ihre volle finanzielle Souveränität erlangen und im Berliner Umland das Wachstum meistern können. Wir wollen den Werteverzehr im Landeshaushalt transparent machen und dafür das Landesvermögen inventarisieren. Dadurch wird für später auch eine Umstellung der Buchführung auf ein Verfahren möglich, das die Entwicklung des öffentlichen Vermögens deutlicher darstellt (Ablösung der
Kameralistik durch Doppik). Die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung unterstützen wir, uns ist es aber auch wichtig, die Tilgung der Altschulden nach klaren Regeln voranzutreiben. Die Gelder im Pensionsfonds des Landes wollen wir nachhaltig anlegen. Um transparent zu machen, wie die Geschlechter von den Ausgaben des Landes profitieren, wollen wir wie in Berlin die Auswirkungen der Mittelverwendung auf diese erkennbar machen ("Genderbudgeting").
Brandenburgs Kommunen auskömmlich finanzieren
Brandenburgs Kommunen erbringen täglich enorme Leistungen für die Dinge, die das Leben der Menschen vor Ort lebenswert machen: gute Kitas und Schulen, sauberes Trinkwasser, Müllbeseitigung, gepflegte Grünanlagen, Gesundheitsversorgung, die Gemeindebücherei, schnelles Internet, der Bus vom Dorf in die nächste Stadt und vieles mehr. All das sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise auch in Zukunft zuverlässig erbringen sollen. Die kommunale Finanzkraft ostdeutscher Kommunen lag 2016 jedoch nur bei durchschnittlich 56 Prozent der West-Kommunen. Dazu kommen die unterschiedlichen Entwicklungen der Kommunen innerhalb Brandenburgs, auf die die Kommunen nur wenig Einfluss haben. Derzeit befinden sich rund 20 Prozent der brandenburgischen Kommunen in der Haushaltssicherung, d.h. die Einnahmen decken die Ausgaben auch bei sparsamster Haushaltsführung nicht und Rücklagen stehen nicht zur Verfügung. Hinzu kommen kommunale Kassenkredite von
knapp 750 Millionen Euro. Die rot-rote Landesregierung will das Problem mit einer höheren Verbundquote (Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes) lindern und hat angekündigt, den Soziallastenausgleich von 20 auf 60 Millionen Euro zu erhöhen. Letzteres ist bei einer Gesamtsumme von zwei Milliarden Euro aber viel zu wenig; der Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Kommunen kann mit beiden Maßnahmen alleine nicht gelingen. Hinzu kommt eine angestrebte Teilentschuldung der Kommunen mit besonders hohen Kassenkrediten, die wir für unzureichend halten. Wir wollen die kommunale Ebene dauerhaft besser finanzieren, indem wir nach dem Vorbild Thüringens den Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen über einen Bedarfsansatz ermitteln, die Ausgleichsmechanismen zwischen armen und reichen Kommunen stärken und an Stelle der sogenannten Einwohnerveredelung den Fokus auf die Zentrums- bzw. Dienstleistungsfunktion für das Umland setzen. Mit einer solchen nachhaltigen Finanzausstattung
der Kommunen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung wieder mit Inhalt füllen, die nötigen Finanzmittel für freiwillige Leistungen sicherstellen und damit die Kommunen als Basis unseres föderalen Staates stärken.
Den somit gerechter und auskömmlicher finanzierten Städten und Gemeinden wollen wir es frei stellen, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil staatlicher Daseinsvorsorge. In der Regel sollte dies daher nicht durch Beiträge der Anlieger sondern über Steuern finanziert werden. Die grundhafte Erneuerung vorhandener Straßen gehört für uns ausdrücklich dazu.
Kommentare
Thomas von Gizycki:
Die grundhafte Erneuerung bestehender Gemeindestraßen, nur darum geht es hier, gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Städte und Gemeinden sollen selber entscheiden ob und wenn ja welche Anwohnerbeiträge sie dafür erheben. Voraussetzung ist für uns hierfür eine gerechtere Finanzierung diese Städte und Gemeinden durch einen stärker bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich.
Das entspricht außerdem dem Prinzip der Subsidiarität. Dinge sollen möglichst vor Ort entschieden werden.
Robert Funke:
Thomas von Gizycki:
Heiner Klemp:
Ich denke auch schon, dass Anlieger vom grundhaften Ausbau einer Straße profitieren. Warum sollen sie nicht auch einen Beitrag leisten? Und warum soll jemand am anderen Ende der Stadt, dessen Straße vielleicht noch nicht einmal ersterschlossen ist, für den Ausbau am anderen Ende über seine Steuern mitbezahlen?
Wir sollten hier nicht der Versuchung erliegen, den Populisten hinterherzulaufen.
Was allerdings passieren muss, ist dass die Anlieger bei reinen Anliegerstraßen auch über den Ausbau mitentscheiden können. Wenn die Anlieger den Ausbau nicht wollen, sollte er nicht stattfinden.