Die Beiräte können heute zwar von der Gemeindevertretung eingesetzt werden, die Kommunalverfassung verwehrt ihnen aber das Recht, aktiv an den Sitzungen der Vertretung teilzunehmen (Rederecht), vielmehr ist ihre Teilnahme meist auf eine schriftliche Stellungnahme beschränkt und vom Wollen des Hauptverwaltungsbeamten abhängig.
Daher sollten wir den Beiräten ein aktives Teilnahmerecht einräumen (natürlich kein Stimmrecht). Dies gebietet auch der Respekt vor dem ehrenamtlichen Engagement.
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Heiner Klemp: