Veranstaltung: | 40. Landesdelegiertenkonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.11.2018 |
Eingereicht: | 21.12.2018, 21:37 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Einführung neues Gremium: Landesparteirat
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt folgende Änderungen der Landessatzung von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
1. Umbenennung kleiner Parteitag:
In §7 (5), §8 (1), sowie im gesamten §10 werden „Landesparteirat“ und die Kurzform „LPR“ durch „Landesdelegiertenrat“ respektive „LDR“ ersetzt.
2. Verkleinerung Landesvorstand
§11 (1) wird neu gefasst:
Der Landesvorstand besteht aus maximal fünf von der LDK gewählten gleichberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören: zwei gleichberechtigte Landesvorsitzende, ein*e Landesschatzmeister*in und bis zu zwei Beisitzer*innen. Die Vorsitzenden und die*der Landesschatzmeister*n sind je in gesonderten Wahlgängen zu wählen. Die LDK wählt ein weibliches Mitglied des Landesvorstands zur frauenpolitischen Sprecherin.
3. Einführung Parteirat
Zwischen §11 und § 12 wird neu eingefügt (Alle weiteren Paragrafen rutschen eine Nummer nach hinten):
§12 Landesparteirat
(1) Der Landesparteirat besteht aus
- dem Landesvorstand
- den beiden Fraktionsvorsitzenden im Brandenburger Landtag
- den Brandenburger Bundestagsabgeordneten
- den Brandenburger Mitgliedern des Europaparlaments
- den beiden Sprecher*innen der Grünen Jugend Brandenburg
- weiteren 5 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben. Dabei sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind
- Bündnisgrüne Mitglieder der Brandenburger Landesregierung gehören dem Landesparteirat zusätzlich an, jedoch ohne Stimmrecht.
Es ist Aufgabe der delegierenden Gremien zu gewährleisten, dass der Landesparteirat in seiner gesamten Zusammensetzung die Anforderungen der Mindestquotierung erfüllt. Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften sind thematisch zu den Sitzungen mit einzuladen.
(2) Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.
Darüber hinaus beschließt er
- Über alle Themen, die ihm vom Landesdelegiertenrat oder der Landesdelegiertenkonferenz übertragen wurden.
(3) Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Landesparteirats ist parallel zur Amtszeit des Landesvorstandes. Wiederwahl ist möglich. Ist eine Nachwahl der gewählten Mitglieder erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit.
(4) Der Landesparteirat tagt mindestens einmal im Quartal, außerdem auf Wunsch fünf seiner Mitglieder oder des Landesvorstands.
(5) Die Einladung erfolgt schriftlich. Die Einladungsfrist beträgt sieben Tage, sie kann in dringenden Fällen verkürzt werden. Der Landesparteirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, darunter ein*e Vorsitzende*r. Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht.
(6) Der Landesparteirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
4. Aufnahme neues Gremium in andere Absätze der Satzung
In §8 (1), §9 (3), §9 (10) und §10 (8) wird neu aufgenommen: „Landesparteirat“, in §9 (9) wird „die weiteren Mitglieder des Landesparteirats“ aufgenommen.
5. Einsetzung neues Gremium und Wahl
Nach Satzungsbeschluss auf der LDK im November 2018 sollen die weiteren Mitglieder des Landesparteirats auf der LDK im Februar 2019 nachgewählt werden. Damit könnte der Landesparteirat spätestens im zweiten Quartal 2019 das erste Mal tagen. Eine erneute Wahl für eine volle Wahlperiode von 2 Jahren erfolgt dann erneut auf der Herbst-LDK 2019, parallel zur Neuwahl des Landesvorstands.
Begründung
Diesem Antrag liegen mehrere Beobachtungen zu Grunde:
1. Der Landesvorstand befasst sich sehr viel mit Orga-Kram und trifft sich deshalb mindestens alle zwei Wochen.
a) Für die ehrenamtlichen Beisitzer*innen ist das oft öde, wollen sie sich doch v.a. mit den politischen Fragen beschäftigen.
b) Durch das häufige Tagen sind fast nur noch Mitglieder aus dem Speckgürtel im Vorstand. Für Mitglieder aus den weiter entfernten Kreisverbänden ist eine solche Tagungshäufigkeit (und -dauer) in Potsdam schwer zu realisieren.
Daraus folgt die Überlegung den Landesvorstand zu verkleinern und felxibler, wendiger usw. zu machen. Der Landesvorstand arbeitet den Orga-Kram dann weg. Die größeren politischen Fragen werden dann im zukünftigen Landesparteirat besprochen, der nicht ganz so häufig tagt. Er ist inhaltlich attraktiver, da vom Orga-Kram befreit und auch Mitglieder aus den entfernteren Kreisverbänden können die Sitzungsteilnahme bewerkstelligen.
2. Sehr viele Kommunikationsstränge zwischen verschiedenen Ebenen und Gremien laufen aktuell über den Landesvorstand. Der Landesparteirat soll die Vernetzung zwischen den vielfältigen Gremien und Ebenen verstärken. Kreisvorstände sollen aus dem Parteirat in den Kreis der Kreisvorstände berichten, LT-Fraktionsvorsitzende in den Kreis der LT-Abgeordneten, beteiligte LAG-Sprecher*innen in ihre LAGen usw.